„Hund und Katz – Wolf und Spatz“ – Tiere in der Rechtsgeschichte

von Dr. Markus Hirte und Tim Weißmann, Mittelalterliches Kriminalmuseum Rothenburg o.d.T.

Was nun folgte, mag prima facie einem Schildbürgerstreich ähneln: Der Vater erschlägt nämlich nicht einfach im Zorn das Tier. Er übergibt es der örtlichen Gerichtsbarkeit. Nach der Zeugenbefragung wird es im nahen Kloster „inhaftiert“. Die Obrigkeit versucht nach Recht und Vernunft zu handeln und zu urteilen. So wie sie es auch bei einem menschlichen Verbrecher getan hätte. Das Schwein erhält für die Dauer des Verfahrens – und das ist das Besondere – einen menschlichen Status. Am Ende dieses Tierprozesses stand die Todesstrafe. Der Scharfrichter exekutierte das Schwein am Richtplatz. Um nachts nicht zu erfrieren, teilt sich eine Bauernfamilie in Clermont den Raum mit ihren Haustieren. Bislang lief das auch immer problemlos. Doch die heutige Nacht wird das jüngste Familienmitglied – etwa neun Monate alt – nicht überleben. Eines der Schweine erdrückt das Kind im Schlaf. Anschließend frisst es ihm das Gesicht ab. Klingt nach einem Horror Film? Nein! Hier führt ausweislich der überlieferten Prozessakten die Realität Regie.Winter 1494: Schnee und eisige Kälte haben Zentralfrankreich in erbarmungslosem Griff. Frost macht Mensch und Tier schwer zu schaffen. 

Abbildung 1 rechts: Federzeichnung mit Tötung eines Kindes durch ein Schwein, in: J.J. Wick, Nachrichtensammlung, um 1560. ©MKM

 

Mensch und Tier – ein ambivalentes und symbiotisches Verhältnis

Wie der Vorfall in Clermont zeigt, bedrohten nicht nur Raubtiere die Menschen in Alter Zeit. Auch Nutztiere konnten durchaus gefährlich werden. Denn sie teilten sich Alltag, Lebensraum und Ressourcen mit den Menschen. In einer Zeit, in der der Mensch so gut wie keine maschinelle Unterstützung hatte, waren sie als Arbeits-, Transport-und Zugmittel unverzichtbar und allgegenwärtig. So hatte kaum ein Beruf nicht mit Tieren zu tun. Mensch und Ware wurden von – an Karren und Kutschen gespannten – Eseln und Ochsen befördert; oder von Pferden, die sich aber nicht jeder leisten konnte. Diese Nähe führte immer wieder zu Unfällen.

Gleichwohl waren Tiere als Nahrungs- und Rohstoffquelle für den Menschen lebensnotwendig. Die unglaubliche Lebensmittelfülle heutiger Zeit wäre unseren Vorfahren wie ein Schlaraffenland vorgekommen. Erdbeeren im Winter? Tropenfrüchte in Mitteleuropa? Täglich Fleisch? Wer nicht besonders wohlhabend war, aß das, was gerade auf den Feldern wuchs oder auf den Weiden stand. Beliebte tierische Produkte waren – neben dem Fleisch – Milch, Eier oder Honig. Kaum etwas verkam. Rohstoffe wie Wolle, Horn, Fell oder Wachs wurden weiterverarbeitet. Selbst das Glied von Ochsen fand nach der Schlachtung noch Verwendung. Gezwirbelt und getrocknet diente es als fester, aber biegsamer Schlagstock.

Abbildung 2: Holzschnitt zu Feldarbeit mit Tieren, in:
Von Gebuere und Billichkeit, Frankfurt a.M., 1550. 
©MKM

 

Streunende Hunde

Der beste Freund des Menschen … in der Frühen Neuzeit in vielen Städten ein ernstes Problem. Hunde rissen immer wieder aus und fielen Menschen an. Vor allem Metzgern wurde vorgeworfen, zu viele Hunde zu halte

n und diese nicht zu beaufsichtigen. Die zum Treiben des Schlachtviehs und mit Schlachtabfällen gefütterten „Bullenbeißer“ (doggenartige Hunde) waren besonders aggressiv. Sehr zum Leidwesen der Menschen. Es kam zu vielen Unfällen, wobei oft nicht einmal der Hundehalter ermittelt werden konnte. Als erste Maßnahme für mehr Sicherheit auf den Straßen kamen vielerorts Hundeschläger (meist der örtliche Scharfrichter) zum Einsatz, die mit Keulen oder Steinen Jagd auf streunende Hunde machten. Bezahlt wurden die Hundeschläger übrigens pro erschlagenen Hund. Parallel wuchs die Zahl der Verordnungen zur angemessenen Hundehaltung.

 

Nahrungskonkurrenten

Nicht zu unterschätzen ist auch die Bedrohung unserer Vorfahren durch Ernte- und Vorratsschädlinge. Heuschreckeneinfälle oder Schneckenplagen führten immer wieder zu verheerenden Missernten, zu Hunger und Not. Sie schienen eine Strafe Gottes. Reagiert wurde mit Gottesdiensten, Buß- und Bittgängen. Die großen Heuschreckenplagen ab 1338 beispielsweise galten als Vorboten des Jüngsten Gerichts. Ein amtliches Verbot von öffentlichen Tänzen, Würfel- und Kartenspiel sollte gegen die Plagen helfen. Durch einen „christlicheren“ Lebensstil erhofften sich die Menschen die Gnade Gottes. Oder sie versuchten die noch jungen, nicht flugfähigen Heuschrecken mit Feuer und Knüppelschlägen – wie beispielsweise in Kärnten – zu bekämpfen.

In manchen europäischen Regionen zogen Menschen die Schädlinge sogar gerichtlich zur Verantwortung. Heuschrecken, Schnecken, Mäuse & Co. wurden als Rechtsbrecher angesehen, die mit einem Prozess rechnen mussten. Für Mittelalter und Frühe Neuzeit sind viele dieser Prozesse überliefert. Kirchliche Verfahren endeten typischerweise mit der Verbannung und/oder der Verfluchung des angeklagten Schädlings.

Abbildung 3: Holzschnitt zu Wanderheuschrecken, in:
H. Schedel, Liber Chronicarum, Nürnberg, 1493.
©MKM

 

Verhältnismäßig gut gewappnet waren die Menschen gegen einzelne Mäuse in Haus, Stall oder Scheune dank der gehaltenen Hauskatzen. Bei massenweisem Auftreten von Nagetieren waren aber auch die Katzen chancenlos. Hier versuchten unsere Vorfahren durch mühseliges Einfangen der Schädlinge, Aufstellen von Fallen oder das – für Tier und Mensch gefährliche – Auslegen von Giftködern, der Plage entgegenzuwirken. Ab dem 16. Jahrhundert tauchen in den Rechtsquellen neue Berufszweige zur Schädlingsbekämpfung auf. Die Rede ist unter anderem von Otterjägern, Raben- und Spatzenschützen, die gezielt zur Bekämpfung der jeweils schädlichen Tiere eingesetzt wurden.

 

Hexen und Tiere

Auf der Suche nach Gründen und Verantwortlichkeiten der immer wieder wütenden Tierplagen machte die Frühe Neuzeit eine neue viktimologische Klientel aus: Die Hexen. Der ab der Mitte des 16. Jahrhunderts in pogromhafte Verfolgungswellen einmündende Hexenglaube schrieb den Hexen Unwetter- und Tierplagen ebenso zu wie individuelle Schädigungen durch Milchdiebstahl, Hexenschuss und angehexte Impotenz. Hier waren Tiere immer wieder Bestandteil von Zaubertränken. Auch die Tierwandlung (in Fliegen, Mäuse o.ä.) ist in diesem Kontext einzuordnen, war diese doch oft erforderlich, um in verschlossene Räume wie Schlafzimmer oder Stall einzudringen. Schließlich berichten die Quellen nicht selten von sog. Tierischen Begleitern der Hexen, etwa die berüchtigte schwarze Katze, die Eule, Kröte oder Ratte.

Abbildung 4: Nachkolorierter Holzschnitt zu den Hexeneigenschaften und -tieren, in:
Neuer Laienspiegel, Augsburg, 1511.
©MKM

 

Sonderausstellung zum 100jährigen Museumsjubiläum im Mittelalterlichen Kriminalmuseum 

In der Zeit reisen und Vergangenheit hautnah erleben? Vorerst nur ein Wunsch! Wer nicht so lange warten kann, mag das Mittelalterliche Kriminalmuseum in Rothenburg ob der Tauber besuchen. Mit der Jubiläums-Sonderausstellung präsentiert es seit Mai 2020 den Gästen einen tiefen Einblick in das Verhältnis von Mensch und Tier in Alter Zeit. 

„Hund und Katz – Wolf und Spatz: Tiere in der Rechtsgeschichte“ entführt die Besucher in eine fremde Zeit der Tierprozesse und Tierstrafen. Spannende Mordprozesse mit Wölfen und Schweinen als Angeklagten, exkommunizierte Delfine und verfluchte Heuschrecken. Eine Zeit, in der die Obrigkeit ein Kopfgeld auf Spatzen und Mäuse aussetzte; in der Tiere nicht nur selbst hingerichtet wurden, sondern als Beiwerk grausamer Todesstrafen dienten, etwa beim Hängen mit Hunden, dem Säcken und dem Vierteilen. Exkurse zum Nutztier, Jagdrecht und Fischerei, zu Hexen-, Fabel- und Wappentieren runden das Besuchserlebnis im Mittelalterlichen Kriminalmuseum ab.

Die Ausstellung ist täglich geöffnet von 11-15 Uhr. Coronafolgenbedingt können die Öffnungszeiten variieren. Bitte informieren Sie sich über die tagesaktuellen Öffnungszeiten auf der Homepage des Museums ( www.kriminalmuseum.eu)

Zur Ausstellung ist ein 374-seitiger vollfarbiger Katalog im EOS-Verlag erschienen: https://eos-verlag.de/hund-und-katz-wolf-und-spatz/. Zudem erscheint im Jahr 2020 bei der WBG die Zweitauflage von Peter Dinzelbachers Grundlagenwerk „Das fremde Mittelalter – Gottesurteil und Tierprozess“.

Abbildung 5: Collage Tiere in der Rechtsgeschichte. 
©MKM

 

Zum Autor

Dr. Markus Hirte studierte Rechtswissenschaft an der Universität Jena und wurde 2004 mit einer Arbeit zu »Papst Innozenz III., das IV. Lateranum und die Strafverfahren gegen Kleriker« promoviert. Er erhielt dafür den Promotionspreis der Universität Jena. Nach einem Rechtsreferendariat arbeitete er als Rechtsanwalt und erwarb berufsbegleitend den Abschluss eines »Master of Laws«. Seit 2013 ist Markus Hirte geschäftsführender Direktor des Mittelalterlichen Kriminalmuseums in Rothenburg ob der Tauber.

 

 

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