50 Jahre Ostverträge - Willy Brandt, die Aussöhnung und die Oder-Neiße-Linie

1. Einleitung

Die Oder-Neiße-Linie als Grenze zwischen Deutschland und Polen hat in den letzten 80 Jahren immer wieder unterschiedliche Bedeutungen gehabt. Direkt nach dem

II. Weltkrieg wurden im Rahmen der Potsdamer Konferenz vom Mai 1945 auf Druck der Sowjetunion die ehemaligen deutschen Ostgebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie unter polnischer bzw. sowjetischer Verwaltung gestellt. Die Endgültigkeit der deutschen Grenzen sollte allerdings erst in einem Friedensvertrag mit Deutschland geklärt werden. Dieser Grundsatz wird auch zehn Jahre später im Deutschlandvertrag 1955 von den drei Westmächten genannt.

Doch die Oder-Neiße-Linie wurde immer mehr zu einer allseits anerkannten festen Staatsgrenze zwischen der DDR und Polen. Bundeskanzler Willy Brandt und die sogenannte neue Ostpolitik sollte seit Herbst 1969 eine Annäherung zwischen der BRD und den Ostblockstaaten schaffen und dieses besonders zu einem verbesserten Verhältnis zu Polen beitragen.

Im sogenannten „Warschauer Vertrag“ Anfang der 1970er Jahre zwischen der BRD und Polen sollten unter anderem die ehemaligen deutschen Ostgebiete als polnisches Staatsgebiet anerkannt werden, doch dieses wurde von der Opposition und besonders von den Vertriebenenverbänden scharf kritisiert. Im Mai 1972 kam es im Bundestag zu heftigen Debatten, aber schließlich dann doch zu einer Annahme der Verträge, da die Opposition sich aufgrund der immensen Bedeutung der Verträge bewusst war.

2. Die Geschichte und Bedeutung der Oder-Neiße-Grenze seit dem II. Weltkrieg

2.1. Nachkriegsjahre

Die erste Bedeutung der Oder-Neiße-Linie am Ende des II. Weltkrieges war die, dass von dieser Linie aus die Rote Armee ihre Großoffensive gegen Deutschland startete. Und die nach Kriegsende auf der Potsdamer Konferenz getroffenen Entscheidungen über die neuen deutschen Grenzen wurden insbesondere von Stalin beeinflusst. Unter seinem Druck wurden alle deutsche Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellt. Gleichzeitig stimmten die Westmächte der Überführung der Deutschen aus diesen Gebieten zu, ,,womit die bereits in vollem Gang befindliche Vertreibung legalisiert wurde."1

Aber gerade die Frage der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens führte zu den meisten Auseinandersetzungen innerhalb der ehemaligen Anti-Hitler-Koalition. Stalin hat mit seinem eigenmächtigen Vorgehen seine Verbündeten vor vollendete Tatsachen gestellt. Er hatte der kommunistisch geführten polnischen Regierung als Entschädigung für die an die Sowjetunion abzutretenden ostpolnischen Gebiete ostdeutsche Gebiete bis zur Oder-Neiße-Linie übergeben. Die Westmächte protestierten heftig, haben aber schließlich die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens de facto anerkannt, jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass eine endgültige Regelung nur durch einen Friedensvertrag mit Deutschland erfolgen könnte. Die USA und Großbritannien waren schlicht nicht bereit, sich mit der Situation abzufinden.2

Eine solche ,,de facto"- Annexion hätten sie nur mit Gewalt rückgängig machen können, doch diese Lösung riskierte die ganze Konferenz aufs Spiel zu setzen. Truman schrieb später dazu: ,,In Potsdam haben wir uns einem fait accomplis gegenüber gesehen, und die Umstände haben uns beinahe gezwungen, zu akzeptieren, dass Polen von den Russen und der östlich der Oder gelegene Teil Deutschlands von den Polen besetzt wird. Das war ein schändlicher Vertrauensbruch".

Jene Worte zeigen die ganze Fassungslosigkeit des amerikanischen Präsidenten. Das war nicht nur der Vertrauensbruch, das war eine konkrete Niederlage, mit der die USA nicht gerechnet hatten. Diese Enttäuschung der USA über die sowjetische Besatzungspolitik wurde während der Potsdamer Konferenz und in den nächsten Monaten immer größer. Allmählich wurde der Weg für eine antikommunistische Realpolitik frei, ,,die sich die Eindämmerung der sowjetischen Macht zum Ziele setzte."3

In der Zeitperiode 1945 -1947 wurde die amerikanische Außenpolitik gleichzeitig von zwei gegensätzlichen Orientierungen beeinflusst. Einerseits existierte weiter die von den Beratern des Präsidenten auf Vertrauen und Kooperation mit Sowjetrussland abgerichtete Konzeption, andererseits verstärkte sich eine harte antisowjetische Linie, die eine Kooperation mit einem weltrevolutionären Staat wie der UdSSR für unmöglich hielt. In der kurzen Zeit haben sich die amerikanischen außenpolitischen Ziele geändert. Die expansive Außenpolitik der UdSSR erforderte ständige Kontrolle. Die amerikanische Regierung stellte fest, dass ihre Truppen Europa diesmal nicht so schnell wie nach dem Ersten Weltkrieg verlassen würden. Das amerikanische Prinzip der Distanzierung von dem europäischen Kontinent wurde damit aufgehoben.

Nach 1945 wurde die USA zu einem der aktivsten Teilnehmer an der europäischen Politik und zum Gegenpol der Sowjetunion im Kalten Krieg.

Somit kann man sagen, dass die von der Sowjetunion geführte Politik der vollendeten Tatsachen, insbesondere bezüglich der Oder-Neiße-Grenze, die Spaltung von Ost- und West zumindest beschleunigte.

In der deutschen Bevölkerung jedoch war in den Nachkriegsjahren diese Abtretung zweitrangig, da sie selbst in einer Notsituation waren, die ganz besonders in den folgenden zwei Wintern 1945/46 und 1946/47 katastrophale Folgen hatte. Die Mehrheit in der deutschen Bevölkerung war in jenen Monaten unmittelbar nach Kriegsende weder Willens noch in der Lage, aktiv für die Erhaltung Deutschland in welchen Grenzen auch immer zu streiten, und nicht nur beim damaligen Volksbildungsminister von Sachsen-Anhalt, Ernst Thape, entstand im Juli 1947 der Eindruck, ,,dass sich das Wort „Deutschland“ immer leiser" anhöre.4

Doch beim Blick auf die Programme der seit Herbst 1945 gegründeten Parteien kann man erkennen, dass man keinesfalls die Vorgänge überall gleichgültig betrachtete. So setzte die Kritik der CDU an den ,,politischen Entwicklungen auf deutschem Boden [...] situationsgemäß auf der Ebene unmittelbare Lebensprobleme ein: der allgemeinen Besorgnis über Entfremdungserscheinungen in den durch ,Zufälligkeiten′ entstandenen Territorien, [...], der zunehmend als untragbar und völkerrechtswidrig begriffen wurde."5

Die politische Stoßrichtung dieser Argumentation war die Wiederherstellung des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937, und insofern war das Ziel völlig deckungsgleich mit den Forderungen der SPD unter Kurt Schumacher, der die Erneuerung des demokratisierten Reiches verlangte und sich besorgt angesichts der Erstarrung der Deutschen ,,im zonalen und regionalen Denken“6, welches sozialistischen, gesamteuropäischen Konzeptionen entgegen stand, zeigte.

Bemerkenswert ist nun zweierlei: Zunächst die grundsätzliche Einigkeit der größten deutschen Parteien über ihre deutschlandpolitischen Zielsetzungen - gleichwohl jeweils mit ihren eigentümlichen Begründungsmustern - und besonders der zum Ausdruck kommende ,,Zonenpatriotismus" der Bevölkerung der ausgehenden 1940er Jahre, welchen man als Zeichen des anhaltenden Desinteresses der Deutschen an einer faktischen Wiederherstellung bzw. Erhaltung Deutschlands mitsamt den ,,Ostgebieten" verstehen kann. Es zeichnete sich also bereits zu diesem frühen Zeitpunkt vor der Gründung der beiden deutschen Staaten ab, dass der Gedanke des Nationalen zwar als legitimierendes Mittel politischer Zielsetzungen dienen sollte (Schumachers Vorstellungen von einem geeinten Europa über ein geeintes Deutschland sind beispielhaft dafür),7 als Zweck hingegen tendenziell ausgedient hatte - dieser wurde insofern zunehmend in den Hintergrund gerückt.

2.2. Westanbindung und Ostpolitik unter Adenauer

Dennoch war die ,,deutsche Frage" im Laufe der nicht vergessen. Allein die enorme Anzahl der Heimatvertriebenen und ihrer neuen Organisationsformen sorgten sich um das stete Wachhalten der ,,nationalen Interessen" sowohl an der DDR als auch besonders an den deutschen Ostgebieten, aus welchen schließlich die Vielzahl der Vertriebenen stammten. Da aber schon die Vereinbarungen von Jalta Februar 1945 eine Anerkennung der Alliierten beinhalteten, ,,dass Polen einen beträchtlichen Gebietszuwachs im Norden und Westen erhalten"8 müsse, war eine Revision im Osten eher Hoffnung als reelle Zielrichtung.

Dennoch trägt gerade die Westanbindung unter Adenauer deutliche Züge der Abkehr von einer Wiederherstellung Deutschlands in den Grenzen von 1937 als primäres Ziel bundesdeutscher Politik, spiegelt demnach den ,,Übergang von echter Zielsetzung zu bloßer Deklamation"9 und lässt zudem die tatsächliche Erlangung der Nationalstaatlichkeit zu diesem Zeitpunkt als spezifisches Sonderinteresse besonders jener Vertriebenenverbände erscheinen.

Deren umfangreiche Forderungen nach Rückgewinnung mittel- und ostdeutscher Gebiete waren aber derart illusorisch, dass sie lediglich den Zweck einer Integration und Bündelung des bundesdeutschen Selbstverständnisses als ,,wahrer" Nachfolger des III. Reiches zu erfüllen vermochten, welches nolens volens im Verbund mit dem Erfolgsgefühl des Wirtschaftswunders zu einer Art bundesrepublikanischem Patriotismus führte10, in dessen Augen Deutschlandpolitik nunmehr Kampf gegen das andere ,,System" und nur durch Sieg oder Niederlage, nicht aber durch Verhandlungen zu entscheiden war.

Die Westmächte zeigten sich bezüglich der deutschen Ostgebiete zunehmend bereit, bundesrepublikanischen Vorstellungen entgegenzukommen. Einen Tag nach dem Görlitzer Abkommen, in welchem die DDR und Polen die Oder-Neiße-Grenze als Staatsgrenze vertraglich festhielten, erklärte am 7.5.1950 Frankreich seine Anerkennung des deutschen Staatsgebietes „in den Grenzen von 1937“.

Und auch im Deutschlandvertrag von 1955 erklärten die drei Westmächte das gemeinsame Ziel einer deutschen Wiedervereinigung sowie die Vorläufigkeit der deutschen Grenzen.11

2.3. Die neue Ostpolitik Ende der 1960er Jahre

Als Ende der 1960er Jahre die mit der Großen Koalition beginnende und vor allem unter der SPD-Regierung Brandts „neuen Ostpolitik“ sich etablierte, war im Nachhinein deutlich, dass im bundesdeutschen Bewusstsein durchgehend bis in die 1960er Jahren eine Abnahme der Relevanz der ,,deutschen Frage" zu beobachten ist.

In der 1970er Jahren kam es dann zur Debatte um den Verzicht auf die Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie zugunsten ein Annäherung gen Osten. Heftig umstritten und von CDU/CSU und Vertriebenenverbänden, deren Einfluss aber stetig schwächer wurde, bekämpft, erklärte die Bundesregierung 1972 alle europäischen Grenzen für unverletzlich, ,,einschließlich der Oder-Neiße-Linie."12 Damit wurde eine Entwicklung offenbar, die Manfred Hellmann, Lektor für Slawistik an der Universität Leipzig, in einem Beitrag für die ,,Göttinger Universitäts-Zeitung" bereits 1947 befürchtete und daher anmahnte, die Westdeutschen sollten nie vergessen, ,,dass wir hier kein „Osten“ sind"13 - 25 Jahre später war ehemalige Mitteldeutschland dennoch zum deutschen Osten geworden.

3. Die Bundestagsdebatte vom 10.5.1972

3.1. Hintergrund der Debatte

Die Debatte um den Moskauer und den Warschauer Vertrag sollte am 10.5.1972 im Bundestag mit einer Entscheidung sein Ziel erreichen.

Zunächst sprachen jeweils ein Berichterstatter des Auswärtigen Ausschusses zum Moskauer Vertrag sowie Warschauer Vertrag seitens der Regierung sowie der Opposition. Danach kam es zur Aussprache unter anderen auch zwischen Bundeskanzler Willy Brandt und Oppositionsführer Barzel.

Die Regierungsparteien SPD und FDP waren der festen Überzeugung, dass die Verträge an sich nur positives bewirken könnten und eine Ablehnung der Verträge katastrophale Auswirkungen für die Bundesrepublik habe. Zudem befürchtete die Regierung, dass für den Fall einer Ablehnung im Osten weitergehendes oder sogar noch größeres Misstrauen gegenüber der BRD herrsche und im Westen Enttäuschung über den mangelnden Willen zur Entspannung aufkomme.

Hierbei sei auch die Gefahr, dass die weltpolitische Stellung der Bundesrepublik enormen Schaden annehmen könnte und deutsche Interessen kaum noch auf Resonanz treffen würden.14

Die Opposition jedoch sah in den Verträgen zu viele Nachteile und Ungereimtheiten.

Der Moskauer Vertrag sei nicht das, für was die Bundesregierung ihn halte oder darstelle, denn er sei eben kein Gewaltverzichtsvertrag. Der Warschauer Vertrag sei insbesondere, und das wäre neben der Versöhnungsfunktion der schwerwiegendste Teil, durch die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze ein Gebietsabtretungsvertrag.

Die geplante Abstimmung an diesem Tage wurde aber auf den 17.5.1972, also eine Woche später, verschoben. Die Opposition hatte zu Beginn einen Antrag auf Verschiebung gestellt, doch wurde dieser bei gleicher Stimmenzahl abgelehnt.

Während der Debatte äußerte sich die Opposition äußerst kritisch gegen eine aus ihrer Sicht verfrühten Abstimmung und erklärte, sie werde für den Fall der Abstimmung an jenem Tag für Nein stimmen. So einigte man sich auf den 17. Mai, an welchem die Verträge bei fast einstimmigen Enthaltens der Opposition angenommen wurden.15

3.2. Moskauer Vertrag

Die uneingeschränkte Achtung der Unverletzlichkeit der europäischen Grenzen und des Gewaltverzichts war ein erster Schritt zur Entspannung zwischen der BRD und den Ostblockstaaten, da so die Furcht vor einem deutschen Revisionismus gebannt werden sollte.

Der Berichterstatter der bundesdeutschen Regierung, Dr. Achenbach, begründete die große Bedeutung dieses Gewaltverzichtabkommens mit der Geschichte, da gerade Grenzfragen Kriege hätten entstehen lassen und es ja eines Tages in einem Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Siegermächten gerade um die deutschen Grenzen gehen wird. Es sei deswegen eine so elementare Verpflichtung der BRD sowie der Sowjetunion, da nun eine gewaltsame Änderung von Grenzen ausgeschlossen sei.16

Für die Opposition und deren Berichterstatter Dr. Heck ist aber dieser Punkt des Gewaltverzichtes äußert zweifelhaft, da aus sowjetischer Sicht dieses Gewaltverzichtsabkommen nicht in erster Linie ein Verzicht auf Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung sei, denn „das wäre, wie der sowjetische Außenminister Gromyko vor der außenpolitischen Kommission des obersten Sowjets erklärt hat, für die Sowjetunion einfach sinnlos.“17 Das Ziel, welches die Sowjetunion in Wahrheit mit diesem Vertrag habe, sei die von der Sowjetunion schon lange geforderte unabänderliche Anerkennung aller Grenzen in Europa durch die Bundesrepublik.

Der zweite wichtige Punkt im Moskauer Vertrag bezüglich der Grenzen ist die nach der Ansicht der Bundesregierung fehlende Endgültigkeit der deutschen Grenzen, da diese erst mit einem Friedensvertrag mit Deutschland zu klären sei. Es sei der Bundesrepublik auch aus juristischer Sicht nicht möglich, irgendwelche Grenzen anzuerkennen oder über diese zu verhandeln, da dieses allein die Siegermächte könnten und dürften.18 Den juristischen Sachverhalt sah zwar die Opposition genauso, allerdings würden die Verträge die Grenzen dennoch zementieren und spätere Veränderungen erheblich erschweren. Daran ändere auch nicht, dass die deutsche Frage völkerrechtlich in Bezug auf einen Friedensvertrag zumindest formal offengehalten werde.19

3.3. Warschauer Vertrag

Der Warschauer Vertrag sei ebenfalls ein Schritt zur Entspannung zwischen der Bundesrepublik und den Ostblockstaaten, aber er habe im Unterschied zum Moskauer Vertrag eine besondere politisch-moralische Bedeutung für die Aussöhnung zweier Nachbarvölker.

Der wichtigste Punkt dieses Vertrages war neben dem Ziel der Versöhnung oder zumindest der Verbesserung des Verhältnisses die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens. Und dieser Punkt der Grenz-Anerkennung war auch der Hauptreibungspunkt zwischen der Bundesregierung und der Opposition im Bundestag.

Der Berichterstatter der Regierung, Dr. Haack, erklärte: „Der Auswärtige Ausschuss stimmt der Bundesregierung zu, dass auch der Warschauer Vertrag keinen Friedensvertrag ersetzen kann oder vorwegnimmt. Die Bundesrepublik Deutschland kann nur für sich sprechen. Sie verpflichtet sich, vom Tage des Wirksamwerdens dieses Vertrages an die früheren deutschen Ostgebiete als polnische Staatsgebiete zu betrachten.“20

Für die Bundesregierung war diese Grenzfeststellung zum einen das Zeichen für die uneingeschränkte Entspannungs- und Verständigungsbereitschaft gegenüber Osteuropa und zum anderen wäre eine mögliche Wiedervereinigung durch das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen ohne diese Grenzgarantie gegenüber Polen völlig ausgeschlossen.21

Die Opposition mit ihrem Berichterstatter Dr. Bach sah in der Anerkennung der ehemaligen deutschen Ostgebiete zum nun polnischem Staatsgebiet eine klare endgültige Gebietsabtretung. Dieses sei daher keine Übergangslösung, welche zum einen später einmal in einem Friedensvertrag noch zu klären sei und zum anderen wäre dieses aufgrund der Endgültigkeit der Grenzen gegen das Grundgesetz.

Dr. Bach: „Ich glaube, man kann der Bundesregierung nur anraten, hier einmal ganz klar festzustellen, wo noch Konformität mit unserem Grundgesetz besteht oder wo sie nicht mehr besteht."22

3.4. Regierungsansichten zur Oder-Neiße-Grenze

Die Bundesregierung sah in den Verträgen den ersten Schritt zu einem besseren Verhältnis mit den Ostblockstaaten und dadurch auch einen Beitrag zur Entspannung zwischen Ost und West. Die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze sei dafür die Voraussetzung, ohne welche es keinen Vertrag mit Polen geben könnte.

Die Furcht oder Sorge Osteuropas vor Gebietsansprüchen seitens der Bundesregierung solle durch die klare Grenzgarantie eingedämmt werden. Ein Gewaltverzichtsabkommen mit Polen hätte, anders als mit der Sowjetunion, nicht dazu ausgereicht, sondern es müsse „eine klare, unmissverständliche und glaubwürdige Aussage und Feststellung der Bundesrepublik Deutschland zur Oder-Neiße-Grenze“23 gemacht werden.

Es ist gegenüber Polen umso wichtiger, die Oder-Neiße-Grenze anzuerkennen, da diese Westgrenze Polens auch oder gerade eine Existenzgrenze sei.24

Willy Brandt erklärte: „Das Jahr 1972, so hoffen wir, markiert den Beginn einer Epoche, in der die Polen in gesicherten Grenzen leben können."25

Es sei der Bundesregierung auch besonders wichtig gewesen, einen solchen Vertrag mit Polen schaffen zu können, da sie der Meinung war, dass Verhandlungen in dieser Form schon längst überfällig waren für die zwei Nachbarvölker, welche „unter den Schrecken der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des zweiten Weltkrieges besonders zu leiden hatten.“26

Der Vertrag solle aber nicht im Nachhinein die Vertreibung Deutscher aus ihrer Heimat legitimieren, auch wenn die Bundesregierung es vermeiden wolle, irgendwelche Schuld der gemeinsamen Vergangenheit aufzurechnen.

Dr. Haack: „Durch den Vertrag wird die Geschichte der letzten Jahrhunderte nicht geleugnet, sondern aus der leidvollen Vergangenheit werden endlich Lehren für die Zukunft gezogen."27 Dieser Versöhnungscharakter des Vertrages mit Polen wird von der Bundesregierung immer wieder betont.

Es sei auch äußerst wichtig, diesen Vertrag anzunehmen, da die westlichen Verbündeten eine ernstgemeinte Verständigungspolitik der Bundesrepublik wünschen und sich eindeutig für die Ostverträge ausgesprochen haben.

Zudem sei es eine Ablehnung gefährlich, um nicht, in Ost wie in West, die Idee aufkommen zu lassen, dass die Bundesrepublik kein ernstzunehmender Partner in der Entspannungspolitik sei. Ein Ablehnen würde die Bundesrepublik in die politische Isolierung führen und die bundesdeutschen Interessen würden in naher Zukunft kaum noch von den westlichen Partnern beachtet werden und auch das westliche Bündnis an sich gefährden.

Willy Brandt: „Eine – wie auch motivierte – Auflehnung gegen die Interessengemeinschaft des Westens, in der unsere Sicherheit geborgen ist, würde das Bündnis belasten, würde seinen Charakter zersetzen, und dies würde Tendenzen ermutigen, die schlummernd immer vorhanden sind: die Neigung, sich über unsere Köpfe hinweg zu verständigen. Eine antideutsche Koalition war der Alptraum Bismarcks, der Alptraum Adenauers. Auch wir können nicht frei der Sorge sein. Wir dürfen nicht selbst dazu beitragen, dass aus der Sorge eine Bürde wird."28

Aus diesem Grund warnte die Bundesregierung davor, den Vertrag abzulehnen, denn es gebe keinen Alternativplan und es würde schwer, wenn nicht sogar unmöglich sein, nach einem Ablehnen erneut die Unterstützung von Ost oder West für einen neuen Verständigungsprozess zu bekommen. Darüber hinaus sei die Oder-Neiße-Linie allein bisher von der Bundesrepublik noch nicht als Grenze angesehen, aber dafür „von allen Staaten der Welt als endgültig angesehen.“29 Aus der Sicht der Regierung würde man sich endlich zwischen der Bundesrepublik und dem Ostblock nicht mehr politisch ständig voneinander wegbewegen, sondern nach 20 Jahren bewege man sich aufeinander zu. Dieses sei besonders für Verbesserungen im deutsch-deutschen Verhältnis wichtig, denn dieses bedeute gleichzeitig weitere Erleichterungen für die Deutschen, welche jenseits der Mauer leben.

Der Bundeskanzler erklärte aber sein Verständnis dafür, dass es für die Millionen deutscher Vertriebener mit dieser vertraglichen Grenzanerkennung ein schwerer Moment sei. Willy Brandt: „Mir ist bewusst, wie manchen der Landsleute zumute ist, denen der Schmerz um die alte Heimat gerade in diesem Augenblick bewusst wird, in dem wir uns in aller Form zur Unverletzlichkeit der Grenzen bekennen. Diesen Gefühlen sollte niemand den ehrlichen und großen Respekt versagen.“30

3.5. Oppositionsansichten zur Oder-Neiße-Grenze

Die Opposition sah in dem Vertrag mit Polen drei grundlegende Probleme: erstens die aus ihrer Sicht folgenden Gebietsabtretungen an Polen, zweitens die durch den Vertrag gefährdete Wiedervereinigung durch das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen und drittens seien die Verträge nicht genug ausgehandelt worden.

Für die Opposition bestehe ein Widerspruch zwischen der auf der einen Seite gemachten Grenzgarantien seitens der Bundesregierung und auf der anderen Seite dem angeblich provisorischen Charakter des Vertrages aufgrund eines noch auszuhandelnden Friedensvertrages zwischen einem wiedervereinten Deutschland und den Siegermächten.

Aufgrund der Erklärungen der Bundesregierung, dass die Oder-Neiße-Grenze die Westgrenze Polens sei und die ehemaligen deutschen Ostgebiete von der Ratifizierung des Warschauer Vertrages an als polnisches Staatsgebietes anzusehen seien, könnte man nicht mehr von einer Übergangslösung sprechen. Auch wenn die Bundesregierung dieses mit der juristischen Unfähigkeit der Bundesrepublik zum Anerkennen von Grenzen begründe, wäre sie bewusst das Risiko eingegangen sein, „dass dieser Vertrag von ihren Vertragspartnern als völkerrechtlich bindender Gebietsabtretungs- und Grenzvertrag angesehen werden kann."31

Dass die Grenzen nicht als vorläufig oder später einmal noch verhandelbar seien, zeige schon die Aussagen der sowjetischen Führung. Der sowjetische Außenminister Gromyko sagte: „Die Auffassung der Grenzen ist durch Krieg und die Nachkriegsentwicklung in Europa entschieden worden. Sie werden anerkannt, man trägt ihnen Rechnung, und von ihrer Existenz gehen europäische und nicht nur europäische Mächte aus. Die Unerschütterlichkeit der Westgrenze der sozialistischen Staatengemeinschaft wird durch die ganze Macht der UdSSR und der mit ihr verbündeten Bruderstaaten garantiert.“32 Daher müsste der Bundesregierung klar sein, dass es zum einen nicht zu einer späteren Verhandlung über deutsche Grenzen kommen würde und zum anderen sei dieses gegen das Grundgesetz.

Das zweite Problem, welches die Opposition in den Ostverträgen sah, war die Anerkennung der Souveränität aller Staaten in Europa, welches auch die DDR betreffe. Die Bundesregierung vermeide zwar eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR, aber genau wie bei den Formulierungen zur Oder-Neiße-Grenze würde es kaum einen Unterschied machen zwischen völkerrechtlicher Anerkennung und den Aussagen über Staatlichkeit, Souveränität und Grenzen der DDR. In diesem Zuge sei eine Wiedervereinigung Deutschland gefährdet, da diese dann nicht mehr durch das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes geschehen würde, sondern durch das territoriale Zusammenfügen zweier Staaten.

Dr. Bach: „Das Dach der gemeinsamen Nation, das sich heute noch über Deutschland als Ganzes wölbt, darf durch faktische Anerkennung zweier deutscher Staaten oder gar Staatsvölker unter keinen Umständen zerstört werden.“33

Die Opposition sah somit in den beiden Ostverträgen eine Gefährdung der Rechte des deutschen Volkes zum einen auf Selbstbestimmung und zum anderen zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands34 und dieses sei wie die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze gegen das Grundgesetz.

Als letzten und dritten Punkt ist die Kritik der Opposition zu nennen, dass man bei den Verträgen noch zu verhandeln hätte, da man sonst zu viele Zugeständnisse machen und sich eine gerechte Lösung verbauen würde. Dr. Barzel:„ Unser Ziel ist eine ausgehandelte Lösung, die die Beseitigung der Ursachen der Spannung und der Gefahr zur Voraussetzung hat.“35 Es gehe um ein definitives Offenhalten und nicht um ein Festschreiben der Grenzen und des modus vivendi, welches die Opposition in den Ostverträgen als nicht zweifelsfrei geklärt sieht. Man solle nicht der Eile und der Ungeduld verfallen, denn es gehe um die deutsche Zukunft und nicht um einen internationalen „Fahrplan“36 und kein Verbündeter zwinge die Bundesrepublik zu irgendwelchen Schritten.

4. Reaktionen zu den Ostverträgen

Noch vor der Bundestagsdebatte vom 10.5.1972 gab es innerhalb der SPD aufgrund der Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Ostverträge erste Parteiaustritte.

Dr. Herbert Hupka war Mitglied des Auswärtigen Ausschusses und Vizepräsident des Bundes der Vertriebenen. Er sah aber seine Abberufung aus dem Ausschuss durch die SPD-Fraktionsspitze als Versuch an, Entscheidungen seinerseits gegen die Ostverträge zu verhindern. Hupka: „Wer als Sozialdemokrat gegen Text, Inhalt und die Folgen der Ost-Verträge schwere Bedenken vorbringt, soll mundtot gemacht werden, indem er von Beratungen über die Verträge ausgeschlossen wird."37

Hupka entschloss sich am 29.2.1972 aus der SPD auszutreten und hatte seine Aufnahme in die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beantragt.

Ebenso wechselte der stellvertretene Bundesvorsitzende der Landsmannschaften Schlesien, Krafft von Metnitz, von der SPD zur CDU, wobei dieser seit 1946 Mitglied der SPD gewesen war. Er begründete dieses mit der Ostpolitik der Bundesregierung, welche in eine Situation führe, die er zu verantworten nicht in der Lage sei.38 Doch auch weitere Mitglieder der SPD und FDP wechselten in diesen Wochen in die CDU/CSU und so kam es zu dem Wagnis eines konstruktiven Misstrauensvotums gegen Brandt, doch dieses wurde mit 247 Stimmen statt der erforderlichen 249 Stimmen abgelehnt. Brandt blieb Bundeskanzler und der Kanzlerkandidat der CDU/CSU, Dr. Rainer Barzel, blieb Oppositionsführer.39

So zeigten sich die ersten ernstzunehmenden Schwierigkeiten mit der bevorstehenden Ratifizierung der Ostverträge. Bei der Entscheidung am 17. Mai 1972 stimmten u.a. Hupka gegen die Ostverträge, doch konnte Barzel in seinem politischen Lager genügend Abgeordnete dazu bringen, sich zumindest zu enthalten und so die Ostverträge nicht zu blockieren. 

Doch auch nach der Ratifizierung kam es zu weiteren Austritten aus der SPD. „Als Sensation wirkte der Rücktritt von Wirtschafts- und Finanzminister Schiller am 7. Juli 1972, da Schiller lange Zeit als „zweiter Mann“ in der SPD-Führungsmannschaft herausgestellt worden war und im Wahlkampf 1969 eine außerordentliche wichtige Rolle beim Erfolg der SPD gespielt hatte.“40

Auch noch in den Jahren nach den Ostverträgen wurde sich weiterhin mit der Rechtmäßigkeit der Übertragung der ehemaligen deutschen Ostgebiete an Polen befasst. Besonders die Begründung der Unrechtmäßigkeit einer Gebietsabtretung aufgrund des Grundgesetzes wurde später immer wieder genutzt. So urteilte das Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973: „7. Art. 23 GG verbietet, dass sich die Bundesregierung vertraglich in eine Abhängigkeit begibt, nach der sie rechtlich nicht mehr allein, sondern nur noch im Einverständnis mit den Vertragspartnern die Aufnahme anderer Teile Deutschlands verwirklichen kann“.41 Zwei Jahre nach diesem Urteil beschließt das Bundesverfassungsgericht am 7. Juli 1975: „Den Ostverträgen könne nicht die Wirkung (...) beigemessen werden“, “dass die Gebiete östlich von Oder und Neiße mit dem Inkrafttreten der Ostverträge aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland entlassen und der Souveränität, also sowohl der territorialen wie der personalen Hoheitsgewalt der Sowjetunion und Polens endgültig unterstellt worden seien.“42

Das Völkerrecht sei auch ein Grund, warum die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie nicht als polnisches bzw. sowjetisches Staatsgebiet angesehen werden könnten. Zwar wurde von polnischer Seite aus behauptet, dass durch das Potsdamer Abkommen konstitutiv eine Gebietszuteilung zugunsten Polens stattgefunden habe, was eine Annexion der ehemaligen deutschen Ostgebiete bedeutet hätte, nur verweist der Bund der Vertriebenen zum einen auf das im Völkerrecht bestehende Gebot hin, dass ohne friedensvertragliche Regelungen Annexionen kein wirksamer Titel zum Gebietserwerb seien und zum anderen auf der Potsdamer Konferenz nie eine Gebietszuweisung stattgefunden habe. Die deutschen Ostgebiete kamen unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung bis zu einem endgültigen friedensvertraglichen Beschluss über den Verlauf der Grenzen.43

Dieser Vertrag folgte aber erst fast 20 Jahre nach den Ostverträgen.

Am 12. September 1990 wurde im „Zwei-Plus-Vier“-Vertrag zwischen den beiden sich wiedervereinigenden deutschen Staaten und der vier Siegermächte des II. Weltkrieges die volle Souveränität an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben und nun die Grenzen, insbesondere der Oder-Neiße-Grenze, als endgültig völkerrechtlich festgeschrieben.44

 

5. Fußnoten

 

1 Helmut M. Müller: Schlaglichter der deutschen Geschichte, 2. aktualisierte und erweiterte Aufl., Bonn 1999, S. 310

2 Alfred Grosser: Deutschland Bilanz. Geschichte Deutschlands seit 1945, 5. Aufl., München 1972, S. 55

 

3 Christian Hacke: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Weltmacht wider Willen?, 3. aktualisierte und erweiterte Aufl., Berlin 1997, S. 29

 

4 Zit. nach: Manfred Overesch, Die Deutschen und die Deutsche Frage 1945-1955, Hannover 1985, S.30

 

5 Wolfgang Benz u.a., Einheit der Nation. Diskussionen und Konzeptionen zur Deutschlandpolitik der großen Parteien seit 1945, Stuttgart 1978, S.31

 

6 Benz, Einheit der Nation, S.78

 

7 Mechthild Steffens/Alexander Uschakow, Die deutsche Frage in der juristischen und politikwissenschaftlichen Literatur des Auslandes seit 1980, Bonn 1993, S.17.

 

8 Erklärung der Alliierten von Jalta vom 11. Februar 1945, zit. nach: Peter März Hrsg., Dokumente zu Deutschland 1944-1994, München u.a. 1996, S.68.

 

9 Hillgruber, Deutsche Geschichte, S.153

 

10 Arno Klönne, Zurück zur Nation? Kontroversen zu deutschen Fragen, Köln 1984, S.19f.

 

11 „Die Unterzeichnerstaaten ...sind weiterhin darüber einig, dass die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu dieser (friedensvertraglichen) Regelung aufgeschoben werden muss“ – Deutschlandvertrag, Artikel 7, Absatz 1

 

12 Deutsch-sowjetischer Vertrag vom 12. August 1970, zit. nach: Gebhard Diemer/Eberhard Kuhrt, Kurze Chronik der Deutschen Frage. Mit den drei Verträgen zur Einigung Deutschlands, 4. Aufl., München 1994, S.216.

 

13 Zit. nach: Overesch, Die Deutschen und die Deutsche Frage, S.22.

 

14 Hillgruber, Deutsche Geschichte, S.125

 

15 ebd. S. 126

 

16 Deutscher Bundestag – 6. Wahlperiode – 186.Sitzung, .... S.10875

 

17 ebd. S. 10881

 

18 ebd. S. 10876

 

19 ebd. S. 10882

 

20 ebd. S. 10883

 

21 ebd. S. 10883

 

22 ebd. S. 10887

 

23 ebd. S. 10882

 

24 ebd. S. 10883

 

25 ebd. S. 10896

 

26 ebd. S. 10885

 

27 ebd. S. 10885

 

28 ebd. S. 10897

 

29 ebd. S. 10883

 

30 ebd. S. 10895

 

31 ebd. S. 10887

 

32 ebd. S. 10887

 

33 ebd. S. 10888

 

34 ebd. S. 10887

 

35 ebd. S. 10900

 

36 ebd. S. 10903

 

37 BdV-Erklärungen zur Deutschlandpolitik 1949 – 1972, S.254

 

38 ebd. S.255

 

39 Hillgruber, S. 125

 

40 ebd. S. 126

 

41 Herbert Czaja, Warschauer Vertrag – Die Tragweite deutscher Verpflichtungen nach Völkerrecht und Grundgesetz II/6

 

42 ebd. S. II/3

 

43 ebd. S. I/4

 

44 Marie-Luise Recker, Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, S. 97 

 

6. Literaturverzeichnis

Benz, Wolfgang u.a., Einheit der Nation. Diskussionen und Konzeptionen zur Deutschlandpolitik der großen Parteien seit 1945, Stuttgart 1978

Blumenthal, Werner / Fassbender, Bardo (Bearbeitet von): BdV-Erklärungen zur Deutschlandpolitik 1949 – 1972, Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen (Hrsg. u. Verlag), 1984

Czaja, Dr. Herbert: Warschauer Vertrag – Die Tragweite deutscher Verpflichtungen nach Völkerrecht und Grundgesetz, Köllen Druck +  Verlag GmbH, Bonn, 1. Auflage, 2. Auflage 1989

Diemer, Gebhard / Kuhrt, Eberhard: Kurze Chronik der Deutschen Frage. Mit den drei Verträgen zur Einigung Deutschlands, 4. Aufl., München 1994

Grosser, Alfred: Deutschland Bilanz. Geschichte Deutschlands seit 1945, 5.Aufl., München 1972

Hacke, Christian: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Weltmacht wider Willen?, 3. aktualisierte und erweiterte Aufl., Berlin 1997

Hillgruber, Andreas: Deutsche Geschichte 1945 – 1986 : die „deutsche“ Frage in der Weltpolitik, 8., unveränd. Aufl. – Stuttgart ; Berlin ; Köln : Kohlhammer, 1995

Klönne, Arno: Zurück zur Nation? Kontroversen zu deutschen Fragen, Köln 1984

März, Peter (Hrsg.): Dokumente zu Deutschland 1944-1994, München u.a. 1996

Müller, Helmut M.: Schlaglichter der deutschen Geschichte, 2. aktualisierte und erweiterte Aufl., Bonn 1999

Overesch, Manfred: Die Deutschen und die Deutsche Frage 1945-1955, Hannover 1985

Recker, Marie-Luise: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Orig. Ausg., München : Beck, 2002

Steffens, Mechthild / Uschakow, Alexander: Die deutsche Frage in der juristischen und politikwissenschaftlichen Literatur des Auslandes seit 1980, Bonn 1993

Deutscher Bundestag – 6. Wahlperiode – 186.Sitzung, .... S.10875

Deutschlandvertrag, Artikel 7, Absatz 1

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