Am 10. Dezember wird jährlich – im Gedenken an die »Allgemeine Erklärung der Menschenrechte« durch die UNO Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 – der »Tag der Menschenrechte begangen«. Die Idee allgemeingültiger Menschenrechte ist jedoch weitaus älter. Wie alt genau, darüber gehen die Meinungen auseinander.
538 v. Chr. ließ der persische König Kyros der Große auf einem Tonzylinder, dem sogenannten Kyros-Zylinder, seine Eroberung des neubabylonischen Reiches rechtfertigen. Narbonid, der Herrscher des Reiches sei ein Tyrann gewesen, der sein Volk unterdrückt, Menschen zu Unrecht versklavt und die Götter missachtet habe, so die Darstellung Kyros‘. Er selbst dagegen habe die zu Unrecht versklavten Menschen im Auftrag des Gottes Marduk befreit und die Gerechtigkeit wiederhergestellt.
Dieser Erlass wurde und wird immer wieder – unter anderem auch von der UNO – als »Älteste Erklärung der Menschenrechte« bezeichnet. Eine 2017 in Los Angeles enthüllte und als Zeichen der Diversität gefeierte »Freiheitsskulptur« ist in ihrer Gestaltung dem Kyros-Zylinder nachempfunden. Dabei ist sich die Forschung weitgehend einig, dass Kyros der Große keineswegs der frühe Verfechter der Menschenrechte war, als der er immer wieder dargestellt wird, sondern ein Despot, der zum Tode Verurteilte bis zum Kopf lebendig im Wüstensand begraben und säumigen Steuerzahlern Nase und Ohren abschneiden ließ. Seine Bekanntheit als »Älteste Erklärung der Menschenrechte« verdankt der Zylinder einer äußerst erfolgreichen Propagandakampagne des letzten iranischen Schahs, Mohammad Reza Pahlavi anlässlich des 2500sten Geburtstags der iranischen Monarchie 1971, die nicht zuletzt seine eigene Autorität als Nachfolger Kyros‘ stärken sollte.

Antike und jüdisch-christliche Wurzeln?
Kyros der Große ist jedoch bei Weitem nicht der einzige vorgebliche Pionier in der Geschichte der Menschenrechte, der zu Unrecht für seine angeblich fortschrittlichen Ideen gefeiert wurde und wird. Die naturrechtlichen Vorstellungen antiker griechischer Philosophen wie Platon oder Aristoteles werden ebenfalls gerne als wichtige Grundlagen der modernen Menschenrechte gesehen – wenn auch meist mit der Anmerkung, dass diese Rechte sich damals eben nur auf männliche Bürger bezogen hätten. Dabei argumentierte etwa Aristoteles mithilfe des Naturrechts eher um die rechtliche Unterdrückung von Frauen, Fremden und Sklaven zu rechtfertigen, als jene der freien Bürger zu begründen.
Und auch die oft beschworenen jüdisch-christlichen Wurzeln sind als Vorläufer der modernen Menschenrechte von recht zweifelhaftem Wert. Zwar findet sich in der Bibel mit der Erklärung, Gott habe Mann und Frau nach seinem Ebenbild geschaffen, eine immer wieder zitierte moralische Grundlage für die Idee der Menschenrechte. Ebenso finden sich jedoch – besonders im Alten Testament – zahlreiche Aufforderungen zur Abschlachtung Andersgläubiger und zur Ausrottung ganzer Völker. Und doch stellte die Idee der Gleichheit vor Gott in der westlichen Welt lange Zeit die häufigste Begründung für Widerstand gegen Unterdrückung dar. So etwa im Fall der »Zwölf Artikel« der aufständischen Bauern von 1525, in denen sie mit diesem Argument die Leibeigenschaft als unrechtmäßig darstellten. Oder im Fall des spanischen Theologen und Missionars Bartolomé de Las Casas (1484/85-1566), der sich für die Rechte und gegen die Zwangsmissionierung der indigen Bevölkerung Lateinamerikas aussprach und in diesem Zusammenhang 1552 erstmals von den »Prinzipien der Rechte der Menschen« schrieb.
Aufklärung und Revolution – die ersten Erklärungen der Menschenrechte
Der wichtigste Schritt von den äußerst abstrakten früheren Vorstellungen allgemeingültiger Rechte jenseits von staatlicher Gesetzgebung erfolgte in der » Aufklärung«. Dabei wurden aus dem antiken Konzept des Naturrechts erstmals allgemeingültige und unveräußerliche Rechte abgeleitet, die jedem Menschen von Geburt an zuständen. Besonders einflussreich waren hier die Schriften von John Locke (1632-1704), Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) und Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu (1689-1755).
Lockes Vorstellungen dienten als maßgebliche Grundlage für die »Virginia Declaration of Rights« von 1776 – die erste, rechtlich bindende, Erklärung allgemeiner Menschenrechte – sowie die Erklärung der Menschenrechte in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten aus dem selben Jahr und deren Verfassung von 1789. Die in Europa bekannteste Erklärung der Menschenrechte ist wahrscheinlich die »Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen«, die 1789 von der revolutionären französischen Nationalversammlung verabschiedet wurde und in die neben Einflüssen aus den Dokumenten der amerikanischen Revolution auch die Schriften Rousseaus und Montesquieus einflossen.
»Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten. Soziale Unterschiede dürfen nur im gemeinen Nutzen begründet sein.«
– Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, Art. 1, 1789
Ins Deutsche übersetzt wird sie gewöhnlich als »Erklärung der Menschen – und Bürgerrechte«. Allerdings spricht einiges dafür, stattdessen von der »Erklärung der Rechte des Mannes und Bürgers« zu sprechen. So wurde sie – wie auch die amerikanischen Erklärungen – nämlich von den Zeitgenossen verstanden. Das zeigt auch die – bis zu ihrer Wiederentdeckung 1977 nahezu vergessene – »Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne«, die 1791 von Olympe de Gouges (1748-1793) verfasst wurde. Diese »Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin« lehnte sich inhaltlich eng an die Erklärung von 1789 an, ergänzt um einen Verweis auf die Gleichberechtigung der Frau und die konsequente Ersetzung von »l‘homme« (»der Mensch« oder auch »der Mann«) durch »Frau und Mann«. Olympe de Gouges war ihrer Zeit jedoch voraus. Ihre Erklärung blieb ein unliebsames Gedankenspiel, sie selbst fiel der »Schreckensherrschaft« zum Opfer. In noch größerem Widerspruch zu den, in den USA und Frankreich feierlich erklärten, Menschenrechten stand das Fortbestehen der Sklaverei. Frankreich schaffte diese zwar 1794 ab, setzte dies jedoch bis zur Wiedereinführung durch Napoleon 1802 nicht um, in den USA erfolgte die formelle Abschaffung erst im Bürgerkrieg 1863, die de facto Abschaffung in allen Bundesstaaten dann erst mit dem Kriegsende 1865. Die Vorstellung universell geltender Menschenrechte war jedoch in der Welt und konnte sich langsam verbreiten.

Die »Allgemeine Erklärung der Menschenrechte«
Zum internationalen »Durchbruch« der Menschenrechte trugen indirekt ausgerechnet die beispiellosen Verbrechen der Nationalsozialisten im Zuge des »Holocausts« und des Zweiten Weltkriegs bei. Mit der »Atlantik-Charta« von 1941 erklärten die Alliierten ihre Absicht für eine neue, weltweite Friedensordnung zu kämpfen, was zunehmend auch als Kampf für die Menschenrechte gesehen und dargestellt wurde. Aus dieser Absichtserklärung gingen die Vereinten Nationen hervor, die schließlich am 10. Dezember 1948 die »Allgemeine Erklärung der Menschenrechte« verabschiedeten. Trotz ihres allgemeinen Geltungsanspruchs handelt es sich – als Resolution der Generalversammlung – nicht um einen völkerrechtlich bindenden Vertrag. Und wie ihre nationalen Vorgänger wurde auch diese Erklärung selbst von maßgeblich an ihrer Entstehung beteiligten Staaten zunächst ignoriert, wenn dies opportun erschien. So begannen zwei der blutigsten und grausamsten Kolonialkriege – die Niederschlagung des »Mau-Mau Aufstands« in Kenia durch Großbritannien (1952-1957) und der von Frankreich geführte Algerienkrieg (1954-1962) erst nach der Verabschiedung der Erklärung.
Langfristig ließ sich der ideologische Widerspruch zwischen den offiziell allgemeingültigen Menschenrechten und der kolonialen Unterdrückung allerdings nicht mehr rechtfertigen – was durchaus zur Beschleunigung der Dekolonisation beigetragen haben mag. Ein Aspekt, der gerne vergessen wird, wenn die weltweite Gültigkeit der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte« aufgrund ihrer »rein westlichen Prägung« in Zweifel gezogen wird, so wie dies derzeit etwa in China, in Katar und – besonders drastisch – im Iran geschieht.
Nach wie vor sind die allgemeinen Menschenrechte somit keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Idee, für die es immer wieder einzutreten gilt.
Titelbild: Eleanor Roosevelt mit einem Ausdruck der Universal Declaration of Human Rights, November 1949 (© FDR Presidential Library & Museum)
Kurzweilige Zusammenfassung über die Geschichte der Menschenrechte
Was für eine spannende Reise durch die Geschichte der Menschenrechte. Dass die Diskussion über die Rechte von Menschen schon seit längerem geführt wird, hatte ich mir zwar schon gedacht, aber dass sie bis in das 6. Jh. v. Chr. reichen und auch dort schon mehr oder minder zweckentfremdet wurden, war mir nicht bewusst.
Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag. Es bleibt nur zu hoffe, dass die Menschenrechte, die nun seit Jahrtausenden in vollem Wissen mit Füßen getreten wurden, in Zukunft geachtet werden.