Das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben folgt aus dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und der Menschenwürde (Art. 2 u. 1 Grundgesetz), so entschied das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020. Prof. Dr. Norbert Groeben beschäftigt sich in »Sterbenswille« mit rationalem Suizid und erklärt, dass die Warnungen vor negativen Folgen einer Legalisierung der Sterbehilfe empirisch unbegründet sind. Hören Sie jetzt in der wbg-Community seine aktuelle Online-Lesung und kommen Sie mit anderen Mitgliedern ins Gespräch: Was denken Sie über Sterbehilfe?