Schreibwettbewerb »Freiheit«: Lesen Sie den Siegerbeitrag »Cancel Culture«

»Cancel Cultur: Eine utilitaristische, wissenschaftsphilosophische und politische Kritik« – so lautet der Titel des Siegerbeitrags aus dem wbg-Schreibwettbewerb zum Thema »Freiheit«.

Herzlichen Dank an Hendrik Fleischmann für diesen Beitrag

 

 

„Wenn ich es dieses Mal durch den Shitstorm schaffe

Leg' ich ein'n Tausender in die Schimpfwortkasse“ ― K.I.Z

 

Prolog

Als David Shor im Juni 2020, inmitten der Protestwelle, welche sich aufgrund des (ganz offenbar aus rassistischen Urgründen geschehen) Polizeimordes an George Floyd in vielen Städten auf der ganzen Weltkugel entladen hatte, öffentlich eine Studie zitierte, nach welcher friedliche – eben nicht gewaltsame – Proteste, historisch eher zu einem Stimmenzuwachs der Demokraten geführt hatten, so war er nur wenige Tage später seines Jobs erleichtert: Sein Arbeitgeber hatte ihn, nach einem Shitstorm auf Twitter, schlichtweg entlassen (Mounk 2020a). David Shor scheint offenbar Opfer jenes Phänomens geworden zu sein, welches in den letzten Jahren als „Cancel Culture“ größere Beachtung erfahren hat. Mir ist ganz bewusst, und das sei vorausgeschickt, dass die Begrifflichkeit der „Cancel Culture“ weniger eine formale Bezeichnung, als ein rechter Kampfbegriff ist; nichtsdestotrotz will ich im Folgenden die Bezeichnung beibehalten: denn das „Canceln“ von öffentlichen Meinungsträgern scheint, mag man es nun heißen, wie man möchte, als übergreifendes Phänomen ein Faktum zu sein. Und zwar ein Faktum, zu dem man Stellung beziehen sollte: gerade, wie ich es im vorliegenden Essay auch tun werde, aus einer versucht rationalen Perspektive. Wir wollen uns fragen, wie man das „Canceln“ von Personen des öffentlichen Raumes möglichst formal fassen und auf seine theoretischen Grundlagen hin prüfen kann; wir wollen eruieren, weshalb diese Überlegung, in Anbetracht unseres gegenwärtigen historischen Kontextes, überhaupt von Relevanz ist – und keine sinnfreie Hegelei; und wir wollen zuletzt herausfinden, wie und ob man das „Canceln“ denn philosophisch rechtfertigen kann – und auf welchen Prinzipien eine derartige Untersuchung fußen kann. Erst ganz am Ende möchte ich das Phänomen des Cancelns auch knapp politisch reflektieren: denn der Rechten ist es gelungen, vermeintliche Sprechverbote an die tatsächliche Problematik des Deplatformings zu koppeln – und hat damit die paradoxe Situation geschaffen, dass die einzige Alternative zum „Canceln“ der Reaktionismus wäre (obgleich im Übrigen auch Rechte „canceln“, aber meist mit anderen, etwa juristischen, Mitteln). Ich möchte zeigen, das dem nicht so ist: dass man auch aus politisch linker Perspektive eine, wie ich befinde, vernünftige Kritik am „Canceln“ als politisches Werkzeug formulieren kann.

Das „Canceln“ ist – in gewisser Art und Weise: wie genau, wollen wir noch bestimmen – ein Eingriff in die Meinungsfreiheit. Und jeder Eingriff in die Meinungsfreiheit bedarf einer Begründung; gesetzt, wir bestimmen die Meinungsfreiheit selbst als einen unbedingten Wert. Aber natürlich können wir das schwerlich axiomatisch voraussetzen; würden wir die Begründung aber derartig stehen lassen, so hätten wir uns in einen logischen Zirkel verwickelt. Eine Möglichkeit, die Meinungsfreiheit philosophisch zu begründen, ist auf der Basis des Utilitarismus möglich und ist in dieser Hinsicht schon im 19. Jahrhundert geschehen – besonders glanzvoll in der Person des späten John Stuart Mill. In seinem klassischen Werk On Liberty (bzw.: Über die Freiheit) ersucht Mill allgemein, die bürgerliche Freiheit anhand seiner eigenen Voraussetzungen auf feste Füße zu stellen; und ich will mich, in den meisten der beschriebenen Schritte des folgenden Textes, im Wesentlichen an seinen Überlegungen orientieren. Gewiss hat sich die allgemeine politische Lage in den letzten 160 Jahren in fundamentaler Hinsicht gewandelt – das ist ein Gemeinplatz. Die allgemeine Benötigtheit aber, sich die Frage der Freiheit – und insbesondere der Meinungsfreiheit – neu zu stellen, hat nichts an ihrer Berechtigung verloren: denn gerade in Anbetracht auch ganz moderner Probleme, bedarf es einer Verteidigung und Festlegung der Freiheit, welche nicht minder modern sein darf. Und ich denke, dass in diesem Sinne auch Mills Betrachtungen nichts an Aktualität eingebüßt hat: im Gegenteil.

Es sei notiert, dass ich in diesem Sinne keine Diagnose über den Stand der „Redefreiheit“ in Deutschland fällen will, noch kann: es ist für meine Argumentation von keinem Gewicht, ob und wieweit die „Cancel Culture“ schon nach Deutschland vorgedrungen ist, oder nicht – wem Beispiele aus dem deutschen Sprachraum, womöglich zurecht, als ungenügend zu dem erscheinen sollten, was ich im Folgenden entfalte, der siehe in angelsächsische Länder (Mounk 2020a). Es geht um das Prinzip des „Cancelns“. Es sei in diesem Sinne ebenso gesagt, dass ich mich auf einen ganz bestimmten (Teil-)Bereich begrenzen werde: nämlich das „Canceln“ von öffentlichen Meinungen – Beleidigungen, Drohen, rassistische Diskriminierungen usw., die in den selben Kontexten geäußert werden können, sind damit nicht zwingend abgedeckt; ebenso das Phänomen, dass öffentliche Personen aufgrund von derartigen Äußerungen (womöglich bisweilen unbegründet (Mounk 2020b)) „gecancelt“ werden. Ich verwende den Begriff der „Cancel Culture“ hier also im engeren Kontext des Deplatformings, wobei ich diese im Folgenden, zum Zwecke der Untersuchung, als Synonyme handhaben werde.

 

Teil I: Definition, Genese und Kontext.

Ich denke, dass vorab einige Begrifflichkeiten Klärung bedürfen. Das „Canceln“, im genannten Sinne, von Akteuren des öffentlichen Raumes beschreibt, um es etwas zu abstrahieren, das systematische Verdrängen ihrer Präsenz, aufgrund dessen, da sie Träger bestimmter Meinungen sind, welche von einem signifikanten Teil der sozialen Gemeinde, als – in welcher Hinsicht auch immer – schädlich erachtet werden . Dieser „Präsenzentzug“ mag rein digitaler Natur sein, etwa das Löschen eines Accounts auf bestimmten sozialen Plattformen im Internet, oder sich auch in der analogen Welt zeigen: in Talkshows, Vorlesungen an der Universität, Lesungen, Tagungen, Zeitungsredaktionen. Die hintergründige Annahme ist also, so wie ich es sehe, dass allein dadurch, dass man gewissen Meinungsträgern eine öffentliche Plattform (etwa, wie gesagt, auf digitalen Netzwerken, in Talkshows oder verwandten Institutionen) bietet, ihre Meinung dadurch stärker zirkuliert: und dadurch der öffentliche Diskurs in eine Richtung verschoben wird, welche als schädlich erachtet wird. Zugespitzt also, sind manche Meinungen derartig schädlich, dass ihnen jedweder Weg der Verbreitung abgeschnitten werden muss. Es liegt dabei auf der Hand, dass die gecancelten Meinungen solche sind, die ein öffentliches Gewicht haben: die also eine öffentliche Meinung sind, eine Auffassung über öffentliche Verhältnisse – eine solche, die über rein private Urteile, etwa geschmacklicher Natur, hinausgehen und die (offenkundigerweise) in einem überindividuellen Kontext geäußert werden[1].

Mit Mill (2009 [1859]: 11-21) können wir das Phänomen der „Cancel Culture“ in einem spezifischen historischen Kontext theoretisch verorten: Nachdem in früheren Zeiten, der Herrscher sich als Souverän stets in einer „gegnerischen Stellung“  gegenüber dem Volk situierte und die Begrenzung von dessen Machtfülle ein (oder: das) wesentliche(s) Ziel politischer Agitation darstellte, änderte sich das spätestens mit der Aufklärung: und dem Ideal der Volksherrschaft. Das Volk selbst sollte herrschen: und seine (und nur seine) Interessen sollten Wegweiser politischen Handelns sein. Anders als beim losgelösten Souverän, bedürfte es nun folglich auch keiner Begrenzung der Machtausübung gegenüber dem Volke mehr. Denn da alles nach dem Willen des Volkes geschehen würde, wäre es ganz unsinnig, es gegen sich selbst schützen zu wollen. In der Tat herrscht damit aber nicht nur das Volk über sich, sondern auch die Masse über den Einzelnen. In diesem Sinne etabliert sich dadurch eine ganz neue Form der Macht: Die Gesellschaft ist selbst der Tyrann – und dabei ein ganz anderer, als die politischen Souveräne vergangener Zeiten: denn es ändert sich auch der Charakter der Macht (2009 [1859]: 21). Wurden Deliquenten früher schlicht Opfer staatlicher Repressionen, so findet sich der Abtrünnige nun in einem Nexus der öffentlichen Meinung wieder, deren Sanktionsmaßnahmen ungleich wirkungsvoller sind als die jedes Staates: ihre Macht wirkt tiefer, diffuser. Der Übeltäter verliert womöglich seine bürgerliche Existenz, seine Arbeitsmöglichkeit, sein Vermögen – und das ohne, dass der Staat, oder eine verwandte Institution, ihn davor bewahren könnte.

Diese vorgebrachte Ausgangslage ist in der Tat der wesentliche Punkt, den Mill als relevant erachtet, um darauf seine Verteidigung der Rechte des Einzelnen gegenüber staatlichem Handeln zu konstruieren – was das übergreifende Ziel des ganzen Buches ist. Nicht unbedeutend relevanter ist, gerade für unsere Untersuchung, aber die Diagnose der Macht der öffentlichen Meinung: nicht nur ist man, anhand der Schlagkraft selbiger, genötigt, individuelle Freiheitsrechte abzustecken – sondern gerade auch, in Anbetracht der diffizilen Auswirkungen auf den Einzelnen den Raum freier Debatte beständig zu reflektieren und zu verteidigen. Denn wir finden uns, wie ich es sehe, gerade in dieser Situation wieder: staatliche Regulierungen garantieren Meinungsfreiheit über ein großzügiges Gebiet von Ansichten – deren Äußerung und deren Unangetastetheit. Doch die „Cancel Culture“ entsteht gerade in diesem informellen Zwischenraum, zwischen den Antipoden des juristisch fixierten Rahmens: wodurch sie in einem ganz legalen Raum wirksam wird. Die Verteidigung der Meinungsfreiheit darf sich also nicht hinter dem Recht verstecken: denn gerade durch die Macht der öffentlichen Meinung, die wir eben diagnostiziert haben, greift man dadurch zu kurz. Besonders bemerkenswert zeigt sich diese Entwicklung in den sozialen Netzwerken, welche hier eine doppelte Rolle spielen: Sie sind erstens selbst Plattform der Meinungsaustragung, welche de facto wie eine Regierung, Meinungen zensieren können (Shany 2021) – und sie scheinen zweitens verstärkend für die Stimme der öffentlichen Meinung zu wirken, welche zu Deplatforming in der non-virtuellen Welt führt. Als etwa Donald J. Trump, kurz nach seiner Ablösung durch den gegenwärtigen 47. Präsidenten der Vereinigten Staaten, Joseph Biden, (unter anderem) auf Twitter gesperrt worden ist, wurde das vielfach damit begründet, dass die Inhalte, welche er auf diesem Wege zu verbreiten ersuchte, gegen die Richtlinien der Plattform verstoßen würde: zweifellos war das korrekt – im konkreten Falle Trumps, dürfte das kaum jemand wahrhaftig bezweifeln. Und zweifellos ist es Twitters gutes Recht, Nutzer, welche sich nicht an die Regeln halten, zu deren Einhaltung sie sich mit dem Akzeptieren der AGBs verpflichtet haben, zu entfernen. Doch nur aufgrund politischer Unterschiede und womöglich einer großen persönlichen Antipathie gegenüber dem geschiedenen Präsidenten, dürften wir uns nicht zu unüberlegt eines politischen Sieges brüsten: Denn die Sperrung von Nutzern geschieht oft aufgrund großen sozialen Drucks (etwa durch Shitstorms, welche die Aufmerksamkeit lenken), geschehen oft höchst intransparent und treffen damit häufig Akteure, welche eine legitime Meinung äußern – etwa Palästinenser, welche die Okkupation ihres Landes beklagten oder solche, die Kritik an der Polizei im Kontext der „BlackLivesMatter“ Proteste der letzten Jahre (Noor 2021) äußerten. Twitter, und verwandte Plattformen, agieren in einem Rahmen, der staatlich zugesichert ist – und doch nach Imperativen, welche sich letztlich aus der Wirkungsmacht der virtuellen öffentlichen Meinung speisen. Nun ist die Demokratisierung der Medien eine ganz andere Frage, welche einer ganz eigenen Untersuchung genügen würde: Doch es erscheint nicht zu töricht anzunehmen, dass die sozialen Netzwerke, unter anderem, wesentlicher Austragungsort und Verstärker von Meinungskämpfen sind – trotz all der Faktoren, die sie dazu eigentlich strukturell durchaus schlecht ausstatten. Und Nutzer jedweder Coleur, und jedweder Meinung, der sie auch anhängen mögen, sind wesentlich auf den virtuellen Raum (und die wenigen Anbieter, die in diesem beinahe eine Monopolstellung behaupten) als Plattform angewiesen: umso gravierender treffen deshalb Sperrungen und Bans – denn sie kommen einem Ausschluss aus dem Diskurs gleich. Nicht formal: denn formal kann freilich jeder, in dem rechtlichen Rahmen, der ihm Kraft seiner Staatsangehörigkeit zusteht, sagen, was ihm beliebt – und nur, weil ihm daraufhin vielleicht ein Shitstorm erreicht, steht es keinem zu, sich als Opfer einer „Cancel Culture“ zu stilisieren[2]. Wer seine Meinung vorträgt, muss mit einer Gegenmeinung rechnen; eben das ist ja das Prinzip. Problematisch wird es aber gerade in diesem Fall, wenn die Äußerung der eigenen Meinung, welche es auch immer sein mag, nicht mehr uneingeschränkt möglich ist: etwa dadurch, dass man an der Teilhabe von Plattformen der Meinungsäußerung blockiert – und damit auch die Meinung, deren Träger man ist, marginalisiert wird. Und natürlich ist Twitter und co. nicht nur Plattform, sondern auch Katalysator sozialer Diskurse: Shitstorms im virtuellen Raum, führen zu Konsequenzen im Realen – da Veranstalter, aus Angst vor dem öffentlichen Druck, oftmals zurückschrecken. Strukturell unterscheiden sich digitale Plattformen damit nicht von anderen medialen Kanälen; und strukturell unterscheidet sich das „Canceln“ von öffentlichen Personen durch die Agitation einer breiten Masse an digitalen Nutzern auch nicht von Fällen des Deplatformings in einem analogen Kontext: etwa der Verhinderung von Auftritten des Bioethikers Peter Singer im Deutschland der 90er Jahre[3] oder dem Niederbrüllen einer Vorlesung vom AfD-Gründer Bernd Lucke an der Uni Hamburg ('Proteste verhindern Lucke-Vorlesung'  2019). Soziale Plattformen beschleunigen aber, wie ich es sehe, die Verurteilung am öffentlichen Pranger: und nötigen Institutionen zum Handeln – oftmals in diesem Sinne, dass Meinungsträgern eine Plattform wieder entzogen wird. Und damit ihrer Meinung.

Viel effizienter, als der Staat das je gewährleisten könnte, entfesselt sich hier eine Tyrannei der öffentlichen Meinung, welche Mill treffend als eine Tyrannei derart beschrieben hat, dass sie „weniger Möglichkeiten zu entwischen [lässt], da sie die Seele selbst versklavt“ (2009 [1859]: 21). Das Grundprinzip des Cancelns wirkt, in dieser Hinsicht, ebenso wie staatliche Sanktion: wer zum Beispiel finanzielle Schäden eingeht, wenn er eine bestimmte Meinung öffentlich ausbreitet, dürfte sich das zweimal überlegen; und dass regelrechte finanzielle Schäden von „Betroffenen“ gewiss eher selten sind, ist nicht von Relevanz. Es geht um den Mechanismus. Und eine Meinungsfreiheit, in der die Anhänger gewisser Meinungen diese nicht verbreiten dürfen, ohne mit persönlichen Einbußen zu rechnen, ist ebenso wenig frei wie eine solche, in der gewisse Meinungen a priori vom Diskurs ausgeschlossen bleiben[4]. Das gilt, wie Russell bemerkt (1922), auch wenn eine Meinung unwesentlich schwieriger aufzufinden ist als eine andere; und im „Canceln“ wäre beides verbunden: Eine Meinung wird, durch die Sanktionsmacht der öffentlichen Meinung, aus dem Diskurs ausgeschlossen: und ist deshalb wesentlich weniger zugänglich, als die Meinung der Mehrheit. Wir dürfen uns nicht davon blenden lassen, dass vielleicht eher jene gecancelt werden, die es, in unserem persönlichen Paradigma, eher „verdient“ hätten als andere; nicht nur könnten es morgen wir sein, die eine Meinung vertreten, mit welcher wir uns in einer Minderheitenposition wiederfinden – wir müssen das Prinzip der freien Meinungsäußerung gerade dort verteidigen, wo es jenen nicht zukommt, mit welchen wir nicht übereinstimmen. Vertreten wir eine Meinungsfreiheit derart, dass wir diesen Meinungen Freiheit der Äußerung zugestehen, welche wir als persönlich genehm befinden, so vertreten wir überhaupt keine Meinungsfreiheit, wie Chomsky zurecht feststellt[5]: Es gibt in dieser Frage in der Tat keine Polarität. Und angesichts ganz neuer Formen der Meinungsregulierung, die sich in sozialen Netzwerken auftut, dürfen wir uns nicht auf eine Minimalposition beschränken.

Teil II: Utilitarismus, Wahrheit und das Schadensprinzip.

Wir haben befunden, dass sich insbesondere auf sozialen Netzwerken, eine Form der Machtausübung der öffentlichen Meinung stabilisiert hat, die wie staatliche Eingriffe bestimmte Meinungen vom Diskurs ausschließen kann; gegen Ende haben wir diesen Ausschluss kritisiert und Position bezogen – die wir nun begründen wollen.

Warum sollte jeder seine Meinung äußern dürfen? Sicherlich könnte man viele Gründe nennen; aber sicherlich auch ebenso viele dagegen. Schon wenn wir uns darüber streiten, ob und wie die Freiheit der Gedanken und die Freiheit des Wortes ermöglicht sein soll, scheinen wir eine Wahrheit zu suchen: wir denken nach, bringen Argumente in den Diskurs ein und wägen die des Opponenten ab – das alles wäre reichlich sinnfrei, wenn wir uns nicht darauf verständigen wollen würden, was das Richtige zu tun wäre. Irgendwie scheint also die Wahrheit eine Rolle zu spielen. Warum aber sollten wir die Wahrheit schätzen? Wäre es denn nicht wesentlich angenehmer, wenn jeder in seiner monadischen Einzelwirklichkeit leben würde? Mit Mill können wir sagen: die Wahrheit ist nützlich. Und durch den Austausch der Meinungen kann Wahrheit erst aufgefunden werden - und deshalb gilt es auch sie zu beschützen. Das Nutzenprinzip, das Mill seinem Utilitarismus unterlegt ist damit das wesentliche Zahnrad seiner Moralphilosophie und wird in Utilitarianism (2006 [1863]) im Einzelnen ausbuchstabiert. Statt uns hier aber mit der eher metaethischen Debatte auseinanderzusetzen, welche sich darüber entbrannt hat, inwieweit der prospektive Nutzen eine wahrhaftig ethische Verpflichtung stützen kann (welche die philosophische Ethik, nach Ansicht mancher Autoren, zu suchen hätte), wollen wir zum Zwecke unserer Untersuchung die Gültigkeit dessen schlicht voraussetzen: denn folgen wir dem, so kommen wir zu einem wesentlichen Grundprinzip der Millschen Ethik: nämlich dass der einzige legitime Grund, Zwang auszuüben dergestalt ist, um Schaden zu vermeiden. Und daraus folgt auch: alles, was keinen direkten Schaden bewirkt, muss erlaubt sein (Mill 2009 [1859]: 33-35). Aus diesem „Harm Principle“ können wir zweierlei ableiten: Erstens ist somit der Handlungsfreiheit eine entscheidende Grenze gezogen: alles, was mir – und nur mir schadet –, muss mir auch erlaubt sein; aber alles, was einen Dritten schädigt, ist nicht mehr im Rahmen meiner Freiheit zu rechtfertigen. Meine Freiheit endet dort, wo die Freiheit eines Anderen begrenzt wird. Zweitens aber, können wir damit vorab eine Ausnahme für die Überlegungen machen, die folgen werden: in der Tat sind damit nämlich durchaus nicht alle öffentlichen Aussprüche von der Freiheit der Meinung gedeckt. Manche sind letztlich weniger Meinungen, als etwa stumpfe Aufrufe zu Hass und Gewalt. Mit öffentlichen Meinungen verbindet sie, dass sie in einem öffentlichen Kontext geäußert werden; von Meinungen trennt sie, dass sie unmittelbaren Schaden zur Folge haben: etwa führt die virtuelle Hetze gegen Geflüchtete, wenn diese in einem entsprechenden Kontext geäußert wird, durchaus zu handfesten Folgen in der echten Welt. Hier, und nur hier, wäre ein staatlicher Eingriff, auf Basis der genannten Prinzipien, zu rechtfertigen[6]. Denn: Meinungen zu „Canceln“ wäre nicht mit dem Nutzenprinzip vertretbar: schaden wir keinem Dritten, so vermindern wir den Nutzen – ohne Meinungsstreit, wäre auch das Auffinden von Wahrheiten verunmöglicht. Warum ist das so? Vielleicht sollten wir tiefer ansetzen. Fragen wir uns:

Wie können wir uns sicher sein, dass wir im Recht sind? Dass wir die Wahrheit sagen, wenn wir einen Gegenstand beurteilen? Was ist Wahrheit? Gewiss – so könnte man sagen – spricht man genau dann Wahres, wenn sich der Sachverhalt so verhält, wie man ihn darstellt. Wenn ich äußere, dass die Winkelsumme in einem rechtwinkligen Dreieck stets 180 Grad beträgt, so habe ich (gesetzt die Axiome des Euklid) gewiss recht; es ist unmöglich, dass ich morgen aufwachen werde und ein rechtwinkliges Dreieck erblicke, dessen Winkelsumme nicht 180 Grad beträgt – denn es ist in der Tat beweisbar, dass es sich so (und nicht anders) verhalten muss. In diesem Falle könnte ich diese Einsicht, selbst dann, wenn ich meinen Lebensschwerpunkt in Gänze auf einer einsamen Insel ohne weitere Mitglieder der menschlichen Gattung verlagert hätte, gewinnen. Aber abseits des mathematischen (und rein deduktiven) Kosmos, stoßen wir bereits auf erste Schwierigkeiten: Wie etwa, kann ich zu wissen beanspruchen, dass die Palme, an welcher ich meine Hängematte befestigt habe, in der Tat grüne Blätter trägt? Ohne Zweifel scheint das naheliegend zu sein; ich könnte aber auch, und auch das ist gewiss möglich, einer Täuschung meiner Sinne unterliegen. Und wie viel schwieriger wird dies Problem, wenn wir uns zum Beispiel naturwissenschaftlichen (oder: moralischen, ästhethischen, politischen …) Problemen nähern! Wie kann ich mir sicher sein, dass das, was ich über den Replikationsmechanismus der DNA zu wissen glaube, in der Tat korrekt ist? Ich kann ja schwerlich direkte Einsicht nehmen! – weshalb ich auf Argumente angewiesen bin, die meine Sicht der Dinge stützen. Diese Unterscheidung führt schon Aristoteles ein (Topoi, 1. Buch, 1105a ff.): deduktive Schlüsse sind nicht angreifbar; induktive Schlüsse folgen aber nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit aus ihren Prämissen: für ihre Verteidigung bedarf es Gründe. In der Tat ist der Begriff, den Aristoteles analog zum heutigen Begriff der Induktion benutzt, aus der Militärsprache entlehnt: Argumente führt man in ein Gespräch, wie man Truppen in die Schlacht führt – jeder führt Argumente an, man streitet sich, man findet eine Möglichkeit den Widerspruch aufzulösen; oder auch nicht. Jede Meinung ist damit immer nur eine vorläufige! Denn selbst wenn man mit jedem gesprochen hat, jedes Argument gehört hat und sich der Unwirksamkeit jedes Gegenargumentes versichert hat, so könnte man in der nächsten Sekunde auf ein Argument treffen, das man noch nicht kannte und das die eigene Position unterminiert. Für jede Meinung ist Widerspruch möglich. In der Tat scheint die gegenwärtige Menge an verfügbarer Evidenz stark darauf hinzudeuten, dass alles Leben auf der Erde durch einen Prozess der natürlichen Selektion – und nicht durch den Schöpfungsakt eines Gottes mit offensichtlich enormer Bandbreite – entstanden ist: vom Einzeller, bis hin zum Menschen. Doch fänden Biologen morgen, um Haldanes Beispiel zu bemühen, „Kaninchenfossilien im Präkambrium“ (Dawkins 2017: 167), so würde die Evolutionstheorie – zumindest theoretisch[7] – in sich zusammenstürzen. Der Streit, der offene Diskurs, ist also die einzige Möglichkeit, um (induktive) Wahrheit überhaupt zu finden. Erst wenn man die Gegenseite und damit auch das eigene Argument verstanden hat[8] – und nicht nur ihre Ansichten vielleicht flüchtig kennt –, kann man seine eigene Position falsifizieren oder, wenn man jede Gegenmeinung geprüft und widerlegt hat, vorerst verifizieren. Jede Wahrheit muss sich stets im Diskurs bewähren; nur so kann man sich der eigentlichen Wahrheit Stück für Stück, Zeitalter für Zeitalter annähern.

Teil III: Soll man (gewisse) Meinungsträger „canceln“?

Was setzen wir voraus, wenn wir eine Meinung, im beschriebenen Sinne, „canceln“? Es mag verschiedene Gründe haben, weshalb verschiedene Meinungen „gecancelt“ werden[9]: man mag sie für schlicht falsch halten; für schädlich; für unnütz; für unmoralisch; für destabilisierend; für nicht hinnehmbar, da sie heilige Lehren verletzen et cetera – was diese Argumente verbindet ist, wie ich sehe, eine bestimmte Grundsätzlichkeit: sie beanspruchen eine gewisse Unfehlbarkeit. Wer eine Meinung „cancelt“, weil sie wohl objektiv falsch ist, der setzt voraus, dass die eigene wahr (oder: zumindest wahrer) ist; wer eine Meinung für unnütz hält, präsupponiert einen objektiven Nutzen; wer sie für unmoralisch hält, eine richtige Einsicht in objektive moralische Maßstäbe; wer sie als Gefahr für eine heilige Lehre betrachtet, der betrachtet die heilige Lehre als wahr – oder zumindest als objektiv schützenswert. Aber was zeichnet gerade uns – uns als Menschen des 21. Jahrhunderts, Menschen aus einem bestimmten Land, bestimmten Kontext, bestimmter Grundverfassung usw. – aus, uns Unfehlbarkeit zu attribuieren? Wir halten es für (mindestens) absurd, dass Kulturen der Vergangenheit glaubten, dass sie sich, nach ihrem irdischen Ableben, an einem ewigen Fortleben im Reich des Osiris erfreuen könnten; doch halten es unwesentlich plausibler, nach dem Exitus Eingang in das Himmelsreich Gottes zu finden. Und selbst die größten Geister der Menschheitsgeschichte, die der Nachwelt umfangreiche Einsichten hinterlassen, irrten sich: Lord Kelvin berechnete das Alter der Erde auf 24 Milliarden Jahre; Freud meinte in mäßigem Kokainkonsum ein wirksames Therapeutikum für psychische Krankheiten gefunden zu haben; Aristoteles hielt das Gehirn für ein Kühlaggregat des Herzens – in welchem er den eigentlichen Sitz der Seele vermutete; Einstein machte, mit der speziellen Relativitätstheorie, der Äthertheorie den Garaus – hielt Teile der Quantenmechanik, die auf seiner Forschung beruhten, aber für unsinnig; Darwin überwand die Lamarcksche Selektionstheorie – glaubte aber, wie dieser, an eine Vererbung erworbener Eigenschaften[10]. Und wie viele weitere hatten, nach heutigem Befinden, Recht – doch wurden, auf die oder andere Art und Weise, wegen der Vorstellungen ihres Zeitalters zum Schweigen gebracht? Wir alle sind letztlich nur Geschöpfe unserer Zeit: wir sind umgeben von den habituellen Ansichten unseres Elternhauses, unserer Kultur, des Standes unserer Wissenschaft – und immer gibt es jene, die genau gegenteilig zu uns denken: in Geschichte und Gegenwart – und auch in der Zukunft. Selbst mit größtmöglicher Abstraktion, bleibt jedes Wissen vorläufig: und jede Meinung fehlbar. Es gibt kein Maß für eine absolute Wahrheit: und die kommenden Zeitalter werden bessere Argumente haben. Mindestens einiges von dem, was zum Jahr der Niederschrift als Gemeinplatz gilt, wird gegen Ende unseres Lebens einen Nachfolger gefunden haben – doch das fruchtet nur, wenn sich ein Nachfolger im Diskurs bewähren kann; weshalb es eines Diskurses bedarf. Russell setzt dem „Willen zum Glauben“ des William James, den Willen zum Zweifeln entgegnen (1922: 10): der systematische Zweifel hat der Menschheit einen Korpus an Wissen hinterlassen, der uns ermöglichen wird, zum Mars zu fliegen; der uns ermöglichte, in vielen Teil der Welt, Tuberkulose, Masern, Polio, Diphterie und Tetanus beinahe auszulöschen; der uns vorhersagen lässt, welche Hirnareale aktiv sind, wenn ich das Bild eines Apfels betrachte; der den Stoffwechsel entschlüsselte, die Buchstaben des genetischen Codes, den Ablauf der Reizweiterleitung an Nervenzellen; der uns Computer bauen ließ, der mit 148, 6 Billiarden Rechenoperationen pro Sekunde Daten verarbeiten; der uns die Struktur der Himmelskörper über uns, das Schlagen des Herzens in uns und die Plattentektonik unter uns beschreiben ließ. Gewiss: Ein Anspruch auf Unfehlbarkeit mag pragmatisch so sinnvoll sein, wie historisch verbreitet; und gewiss: In heutigen Zeiten führt dieser Anspruch nur noch selten zu Hinrichtungen, wie die des Sokrates. So sinnvoll uns das Prinzip des Zweifelns aber theoretisch erscheint, so wenig führt es oftmals unser praktisches Handeln: Die wenigsten halten sich für dogmatisch, jeder meint zumindest für sich selbst bekunden zu können, alles sorgfältig geprüft zu haben, was er glaubt - aber was wären unsere Glaubenssätze, wenn wir auf einem ganz anderen Ort der Welt geboren worden wären? Wenn wir als moderne Sklaven in den Minen Zentralafrikas aufgewachsen wären? In einer Sekte? In einem Urwaldstamm? Jede Meinung bedarf beständiger Prüfung, jede Meinung muss sich bewähren, jede Meinung muss scheitern können; sonst werden Meinungen zu Dogmen, Ansichten zu Lippenbekenntnissen – und Zeitalter erschlaffen. Ein Meinungsstreit ist der Wahrheit immer nützlich: das trifft vor allem für diese Meinungen zu, die extrem wirken – und gerade für die, die wir, vielleicht aus innerster Überzeugung, ablehnen. Auf seiner Meinung zu verharren, ist nicht wesentlich mehr, als ein Aberglaube: man weiß nicht, was die Wahrheit ist, wenn man sie nicht versteht – und wenn man sie nicht begründen, oder verteidigen kann. Dem Menschen ist die Fähigkeit gegeben, seine Irrtümer zu korrigieren; und nur so, kann er zu Wissen kommen, was für den Zeitpunkt als das gelten kann, was der Wahrheit am nächsten kommt – nur um von denen, die folgen, weiter verfeinert-, oder vergessen zu werden. Nie ist es anders gewesen. Und deshalb muss jede Meinung äußerbar sein. Wir wollen mit Mill schließen, der resümiert, dass „das besondere Übel der Unterdrückung einer Meinungsäußerung [darin liegt], dass es am menschlichen Geschlecht als solchem Raub begeht, an der Nachwelt so gut wie an den Mitlebenden, an denjenigen, die von dieser Meinung nichts wissen wollen, noch mehr als an denen, die sie vertreten. Denn wenn die Meinung richtig ist, so beraubt man sie der Gelegenheit, Irrtum gegen Wahrheit auszutauschen; ist sie dagegen falsch, dann verlieren sie eine fast ebenso große Wohltat: nämlich die deutlichere Wahrnehmung und den lebhafteren Eindruck des Richtigen, der durch den Widerstreit mit dem Irrtum entsteht“ (Mill 2009 [1859]: 55).

Noch eines bleibt aber zu tun: denn selbst, wenn wir uns dem Gesagten anschließen würden, so könnte man sich dennoch auf die politische Alternativlosigkeit berufen: dass sich in der Situation einer Gefährdung der Demokratie eine, zumindest zeitweilige, Notwendigkeit des Deplatformings begründen lässt. Das wäre eher ein anwendungsbezogener Einwurf, als ein wirkliches Gegenargument (denn freilich träfe das Gesagte auch darauf zu: hier würde ja ein objektiver Nutzen vorausgesetzt): aber trotzdem will ich zeigen, dass sich auch eine politische Kritik am „Canceln“ formulieren lässt – und auch (und gerade) von links. Eine fast absolute Meinungsfreiheit wäre dann nicht nur theoretisch verteidigbar, sondern auch politisch wünschenswert.

 

Teil IV: „Cancel Culture“ und die Linke des 21. Jahrhunderts

Wir befinden uns an einem möglichen Endpunkt des Neoliberalismus, welcher, durch die Imperative einer Wiederbelebung des ökonomischen Korpus nach der SARS-CoV-2 Pandemie, vielleicht bald seinen Nachfolger finden wird. Die Bestandsaufnahme ist verheerend. Der finanzialisierte Kapitalismus wurde zum Rammbock einer tiefgreifenden Flexibilisierung der Produktionsstrukturen; die deregulierten Finanzmärkte führten zu einer enormen Aufblähung von Vermögenswerten, welche sich zuletzt in der Finanzkrise im Jahre 2008 geltend machten; staatliche Wohlfahrt wurde beschnitten und zerspart: die „Hartz Reformen“ führten zu einer justifizierten Demütigung; unter dem Druck der Wirtschaftlichkeit wurden Rentensysteme, Universitäten und Gesundheitsinstitutionen zunehmend privatisiert: die indirekten Folgen der „Riesterrente“ sind Altersarmut, die Folge der Verwirtschaftlichung der Universitäten eine Verengung der Lehre, die Folge zum Beispiel für Krankenhäuser: ausgebeutetes und gestresstes Personal, unzureichende Hygiene und ein Fallpauschalensystem, das bestimmte Diagnosen profitabler macht – und deshalb häufiger gestellt; die Globalisierung heutiger Form war kein Sachzwang, der Neoliberalismus kein Naturgesetz: doch immer mehr diktieren die großen „Global-Players“ die (Sozial-)Politik der kleinen Nationalstaaten. Gleichzeitig ist die Ideologie des Neoliberalismus in Gänze in das moderne Subjekt eingesunken: der moderne Mensch ist individualistisch, soziale Beziehungen sind eher Hindernis, als Vehikel für eine freie Entfaltung – welche sich eher im eigenen Konsum zeigt. Der moderne Mensch findet sich in einer Situation wieder, in der er nur sich selbst verantwortlich machen zu können scheint: wer nicht reich ist, der hat es nicht ausreichend versucht, dem fehlt das richtige Mindset. Wer trotz allem, nicht glücklich ist, der soll es mit „positivem Denken“ versuchen. Selbstausbeutung in der einen, Hoffnungslosigkeit in der anderen Richtung sind die Folge: die Lohnquote sinkt weltweit seit Jahrzehnten, die Lohnspreizung stieg – der Einkommensanteil (am Beispiel der Vereinigten Statten) des reichsten Tausendstel hat sich mehr als verdreifacht (Krämer 2015: 147-48). Ganz offenbar hat eine große Umverteilung stattgefunden.

Das im Geiste, muss der Vertrauensverlust des Wählers in Arbeiterparteien, welcher sich in der ganzen europäischen Union seit Jahren abzeichnet, mehr als Erschrecken: er muss wachrütteln. Die heutige Linke hat sich mit ihrer heutigen Ausrichtung in eine paradoxe Lage manövriert, aus der sie sich nicht lösen zu können scheint; und ausdrücklich das „Canceln“, wie es in diesem Essay behandelt worden sind, sind kaum ein geeignetes Mittel zur Durchsetzung sozialer Politik. Wenn Personen gecancelt werden, weil sie Meinungen oder Themen verbreiten, die schädlich zu sein scheinen, dann wird das Thema deshalb nicht aus dem Diskurs ausgeschlossen: im Gegenteil eröffnet man der politischen Rechten damit eine fruchtbare Möglichkeit, sich als Gegenöffentlichkeit und eigentliche Perspektive zu stilisieren. Wer eine Grenze des Sagbaren zieht und jeden, der darüber liegt, als „rechts“ oder „Nazi“ oder Verwandtes tituliert, der hat damit nichts gewonnen: je schriller der Ton wird, desto brennender die Thematik – und desto günstiger ist die Ausgangslage für die, welche darauf politisch ganz anderes aufzubauen versuchen. Nichts am Diskurs über Gender et cetera ist verwerflich: eine universalistische Linke kann und darf in der Tat Unterdrückungsmechanismen und asymmetrische Machtstrukturen nicht aus unerfindlichen Gründen aus der politischen Aktion ausschließen – dass insbesondere Sahra Wagenknecht also etwa just gegen die Überwindung des antiquierten Transsexuellengesetzes im Bundestag stimmte, kann deshalb kaum unsinniger sein. Eine alleinige Ausrichtung linker Politik auf bestimmte Identitäten, erscheint aber höchst ineffektiv zu sein; insbesondere, wenn der Diskurs darüber immunisiert und moralisiert wird. Seit einigen Jahren hat sich der öffentliche Austausch in jene Gefilde verschoben, die weit jenseits dem liegen, was bisweilen als Grenze des Sagbaren festgelegt worden ist: die Linke hat dagegen, trotz immer größerer Wellen an öffentlicher Empörung, wenig unternehmen können – stattdessen hat sie weiter an Zustimmung eingebüßt. Sich in eine moralische Disziplinarposition zu begeben ist einfach; aber die herrschende Moral herunterzubeten hilft letztlich aber nur einem: der herrschenden Moral (Stegemann 2018: 182-83). Wenn Kritik an flexibilisierten Arbeitsformen als rückständig-, Kritik an der Politik der Europäischen Union als nationalistisch-, oder Kritik an der Flüchtlingspolitik als rassistisch gilt, so ist der Korridor des Sagbaren auf das zusammengeschrumpft, was die herrschende Ordnung stabilisiert und reproduziert (Stegemann 2018: 183) – Empörung ist nicht subversiv, sondern affirmativ. Mit Sprechverboten lässt sich ein Kampf führen, der letztlich nur symbolisch bleibt: der an den Strukturen nicht rüttelt, sondern die eigentliche Problematik verdeckt. Die Arbeiterschaft fühlt sich verlassen - zurecht. Dass die AfD, welche halboffen Faschisten in ihren Reihen duldet, in den kommenden Bundestag wohl nur geringfügig schwächer wieder einziehen wird, ist kein Naturgesetz – und nichts, das verschwindet, wenn man nicht mehr darüber spricht. Die Themen, die der modernen Rechten seit Jahren einen bemerkenswerten Aufschwung verliehen haben, totzuschweigen, hat kaum gefruchtet – und eine Rückbesinnung auf Klassenverhältnisse und Sozialpolitik erscheint mir ein notwendiges Manöver zu sein; was nichts anderes heißen kann, als eine Abkehr von der „fatalen Logik des Moralismus“ (Stegemann 2018: 183) und damit der Methode des Deplatformings als politisches Werkzeug.

Das Grundanliegen, und ich möchte es nochmals wiederholen, ist sicher ein richtiges: in der Tat sind gewisse Menschengruppen noch immer (vielfach) unterrepräsentiert, strukturell diskriminiert, Opfer rassistischer Anfeindungen, kultureller Aneignung et cetera; das zu leugnen, heißt schlicht, einen bedeutenden Anteil der geteilten Realität zu leugnen – nur dadurch, dass man selbst Teil eines ganz anderen Winkels derselbigen bewohnt (Yazdani 2021). Auch dieser Fehler hat die orthodoxe Linke schwach werden lassen (Yazdani 2021). Durch die Bewusstbarmachung dieser Strukturen im öffentlichen Bewusstsein ist gewiss schon vieles erreicht worden: viele Personen, die sich, durch gewisse Merkmale oder ähnliches, von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden, dürfen heute in einer Umwelt aufwachsen, die ihnen nicht mehr grundsätzlich feindlich gegenüber gestellt ist – hierfür lassen sich viele Beispiele finden. Eine reine Sprachpolitik mag dafür eine praktische Grundlage bieten; aber wo das eine Leck im Bug langsam geflickt wird, tuen sich im Heck zehn Neue auf. Der Kapitalismus verträgt sich mit einem Moralismus: denn so lange in der Sprache die alleinige Ursache von Unterdrückung, und im Diskurs der alleinige Katalysator für die Popularität bestimmter Themen ausgemacht ist, verändert sich nur die Superstruktur – und nicht die materiellen Ursachen, die der tiefere (und eigentliche) Grund für Unterdrückung sind. Der Fluchtpunkt linker Politik aber muss es sein, „alle Bedingungen zu stürzen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist“.

 

Epilog

Was haben wir also gesehen? Wir definierten das „Canceln“ als die Praxis, bestimmte Personen, welche eine bestimmte unliebsame Meinung halten, aus öffentlichen Diskursen oder anderen Plattformen zu verbannen, um ihnen keinen Möglichkeit zu geben, ihre Meinung zu verbreiten. Die einschränkende Wirkung, welche sich historisch eher in der Hand einer Regierung befand (und im Übrigen auch heute in manchen Teilen der Welt befindet), ging in die Hand des Volkes über: mit Mill befanden wir die „Cancel Culture“ als einen Auswuchs der modernen Volksherrschaft: als eine Machtausübung der Öffentlichen Meinung, welche sich zwar in einem juristisch fixiertem Rahmen bewegt, darin aber keinen prinzipiellen Grenzen unterworfen ist – sondern sich schlicht aus gewissen Moralvorstellungen und entsprechenden Akteuren speist, welche eine sich als Sittenwächter einer Grenze betrachten, welche nicht überschritten werden darf. Besonders verstärkt wird diese Tendenz durch die Wirkmöglichkeit moderner sozialer Netzwerke: welche entweder selbst die Plattform sind, von der eine Person ausgeschlossen wird oder das Deplatformen zumindest in dieser Hinsicht verstärken, dass Institutionen durch den enormen Druck eher dazu angehalten scheinen, eine bestimmte Person wieder (in welchem Kontext auch immer) auszuladen. Meinungsfreiheit selbst – und das bestimmten wir als ihren prinzipiellen Wert – dient der Wahrheitssuche: denn nur im Austausch von Meinungen, können falsche Meinungen berichtigt werden; Meinungen, die teilweise wahr sind, ihr Körnchen an Wahrheit beitragen; und falsche Meinungen zugunsten von richtigen Meinungen ausgetauscht werden. Ansichten, welche nur aufgrund externer Faktoren geglaubt werden – oder welche, dadurch, dass über sie kein Diskurs besteht, nicht mit anderen Ansichten abgeglichen werden können – sind nichts mehr als Vorurteile; und jedes Zeitalter erschlafft, wenn es ihre Lehren nicht mehr, im Wettstreit mit konkurrierenden Modellen, fortwährend prüft und beurteilt. „Canceln“ wir eine Meinung, so wird eben dieser Diskurs verengt; und wir dadurch in der Suche nach Wahrheit geschädigt, welche wir, auf Basis des Utilitarismus, überhaupt erst als anstrebenswert festgestellt hatten. Solange eine Meinung also niemandem schadet – und das Schadensprinzip ist der wesentliche Anker der gesamten Untersuchung –, muss sie gesagt werden können: und muss es eine Plattform geben, auf der das möglich ist – was wir im letzten Absatz auch noch politisch begründeten.

Die Freiheit ist eine Zukunftsfrage. Und die Meinungsfreiheit ist unmittelbar mit ihr verwoben – als verwirklichte Selbstbestimmung, ist sie das Herzstück einer Gesellschaft, von freien, starken und selbstbestimmten Individuen. Die nächsten einhundert Jahre werden vielleicht diese werden, in denen die fundamentalen Weichenstellungen für die Schicksal unserer gesamten Gattung gelegt werden: und die Samen dazu, werden jetzt gesät. Die „Cancel Culture“ mag verglichen zu dem, was der Freiheit (zum Beispiel) wohl in der Volksrepublik China angetan wird, eine vollkommene Nebensächlichkeit sein; aber doch sind sie letztlich beide in dem Sinne beachtenswert, in dem sie beide erkämpfte Werte erodieren lassen – Werte, die ganz unverzichtbar sind: man denke an all das, was heute in den Kinderschuhen steckt, aber womöglich in wenigen Jahrzehnten unseren Alltag beherrscht. Man denke an die Möglichkeit des Mind-Uploadings, Bio-Hackings, die Möglichkeiten von Starker Künstlicher Intelligenz, der Erforschung des Weltraums, Nanotechnologie – und man denke an all die Möglichkeiten, wie aus jeder einzelnen dieser Szenarien, ein Gusseisen für eine Herrschaft der Unfreiheit werden kann (gerade auch angesichts dessen, wie stark insbesondere China die Zukunft auch unseres Kontinentes prägen wird). Es bedarf einer gesamtgesellschaftlichen Debatte darüber, wie eine Gesellschaft zu errichten ist, in der sich jeder Mensch, kraft seiner eigenen Talente, entfalten kann – dass Redefreiheit etc. in den vielen Staaten erkämpft worden ist, ist ein Erbe, das es zu pflegen gilt: denn längst herrscht nicht überall die Freiheit, die Mill sich erhoffte – man denke an die hunderten von Millionen an Menschen, welche zu den „Verlieren“ des heutigen Kapitalismus zählen. Ein Rückschritt in diesem Sinne, mag heute ein Nebenschauplatz sein; aber eine Verteidigung der Freiheit ist – gerade in Anbetracht all dessen, was kommen mag – heute nicht weniger wichtig, als früher.

Literatur:

Aristoteles. 1882. Die Topik (Heidelberg).

Dawkins, Richard. 2017. Die Schöpfungslüge: Warum Darwin recht hat (Ullstein: Leck).

Dudding, Adam. 2020. 'Controversial philosopher Peter Singer's speaking event cancelled in NZ', Stuff. https://www.stuff.co.nz/entertainment/119641143/skycity-cancels-philosopher-peter-singers-booking-over-disability-concerns?rm=a.

Gräfrath, Bernd. 1992. John Stuart Mill: >Über die Freiheit< (UTB: Paderborn).

Krämer, Ralf. 2015. Kapitalismus verstehen: Einführung in die Politische Ökonomie der Gegenwart (VSA: Verlag Hamburg: Hamburg).

Kuhn, Thomas. 1970. The Structure of Scientific Revolutions (The University of Chicago Press: Chicago).

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'Proteste verhindern Lucke-Vorlesung'. 2019. Forschung & Lehre, Accessed 05.06.2021. https://www.forschung-und-lehre.de/proteste-verhindern-lucke-vorlesung-2220/.

Russell, Bertrand. 1922. Free Thought and Official Propaganda (B. W. Huebsch, Inc.: New York).

———. 1995. 'Der Pragmatismus.' in Ulrich Steinvorth (ed.), Bertrand Russel: Philosophische und politische Aufsätze (Philipp Reclam jun. Stuttgart: Ditzingen).

Schultz, Tanjev. 2020. 'Tabus und Redeverbote? Die Bedeutung des Meinungsklimas.' in Tanjev Schultz (ed.), Was darf man sagen? Meinungsfreiheit im Zeitalter des Populismus (Verlag W. Kohlhammer: Stuttgart).

Shany, Yuval. 2021. 'Online platforms are making up free speech rules as they go—and it’s concerning', Fortune. https://fortune.com/2021/01/28/trump-banned-twitter-free-speech/.

Singer, Peter. 1993. Practical Ethics (Cambridge University Press).

Stegemann, Bernd. 2018. Die Moral Falle: Für eine Befreiung linker Politik (Matthes & Seitz Berlin: Berlin).

van Mill, David. 2021. 'Freedom of Speech', Stanford Encyclopedia of Philosophy, Accessed 05.06.2021. https://plato.stanford.edu/entries/freedom-speech/#HarPriFreSpe.

Yazdani, Kaveh. 2021. 'Kritische Verweigerung', Die Tageszeitung, Accessed 05.06.2021. https://taz.de/Identitaetspolitik-und-Cancel-Culture/!5756669/.

 

[1] Diese Unterscheidung setzt im Übrigen wohl auch Mill voraus, wenn er zwischen Opinion und Judgement differenziert.

[2] Es kann also nicht darum gehen, eine Einschränkung des Korridors in dieser Hinsicht zu diagnostizieren, dass man sich von Sprechtabus umgeben fühlt: in der Tat hat jede Gesellschaft Tabus, welche sozial normiert werden (Stegemann 2018: 108-09) – es überrascht kaum, dass es bei der unsrigen nicht anders ist. Die, von rechts, vermutete „Gesinnungsdikatatur“, erscheint hier vielmehr als die geäußerte Einsicht darüber, in einem sensibilisierten Diskurs nicht mit jeder Thematik auf fruchtbaren Boden zu stoßen. Diese Entwicklungen sind soziologischer Natur und sind in diesem Sinne kontingent (Schultz 2020: 118) - und für uns nur indirekt von Belangen: denn es geht in der Tat im Eigentlichen darum wie man mit Meinungen umgeht, welche sich in „Tabuzonen“ des Sagbaren aufhalten. Durchaus denkbar ist aber, dass sich diese Grenzziehung, ab der man einer Meinung keiner Plattform mehr geboten werden soll, aus der „Politischen Korrektheit“ in dem Sinne speist, dass sie die Moralisierung fördert, mit der die Grenze verfochten wird (Stegemann 2018: 116).

[3] Singer selbst beschreit die Entwicklungen, welche sich letztlich bis zu einem tätlichen Angriff auf seine Person zuspitzten, eindrucksvoll in einem Anhang in der zweiten Ausgabe seiner Praktischen Ethik (1993). Es überrascht nicht, dass sich dieses Phänomen in heutiger Zeit wiederholt: erst vor kurzem wurde Singer von einer Veranstaltung in Auckland (Neuseeland), aus ähnlichen Gründen, kurz vor Beginn ausgeladen – um ihm, und seinen umstrittenen Ansichten über Infantizid, keine Plattform zu geben, obgleich er über diese gar nicht zu sprechen geplant hatte (Dudding 2020).

[4] „Es ist gerade dieses [gemeint ist: das gesellschaftliche] Brandmal, das tatsächlich wirksam ist, und zwar so wirksam, dass das Bekennen von Gedanken, die man gesellschaftlich in Bann erklärte, in England viel seltener ist als in anderen Ländern das Eingestehen solcher, welche die Gefahr richterlicher Bestrafung nach sich ziehen. Für alle diejenigen, deren Geldverhältnisse sie von dem guten Willen anderer abhängig machen, wirkt sich die öffentliche Meinung in dieser Hinsicht aus wie ein Gesetz; man könnte ebenso gut im Gefängnis sein wie der Möglichkeit beraubt, sein Brot zu verdienen“ (Mill 2009 [1859]: 95)

[5] Ich beziehe mich hierbei auf: “If we don't believe in freedom of expression for people we despise, we don't believe in it at all.”

[6] Es bleibt fraglich, inwieweit das Harm Principle bei Mill zu eng oder zu weit gefasst ist; und ob, in seiner originalen Fassung, damit alles an etwa verletzender Rede, eingefangen werden kann (van Mill 2021). Das scheint Mill auch selbst zu sehen (Gräfrath 1992: 67).

Im Sinne der Vollständigkeit sei noch ein zweites Prinzip erwähnt, dass Mill selbst nur vorsichtig einführt und das in unserem Kontext von wenig praktischem Nutzen sein wird: das „Ärgernisprinzip“: dass die Äußerung der eigenen Meinung nicht zu einer (ausweglosen) Belästigung für Dritte entwickeln darf (Mill 2009 [1859]: 161). Siehe hierzu auch: Gräfrath (1992: 67).

[7] Thomas Kuhn hat historisch überzeugend dargelegt (1970), dass eine Falsifikation in den wenigsten Fällen zur Aufgabe eines Paradigmas geführt hat, sondern dieses erst durch größere Mengen an Evidenz geschehe, die ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr subsumiert werden können; in der Tat ist das (sieht man von der generellen Wissenschaftstheorie Kuhns ab) für unsere Überlegungen aber keine Gefahr.

[8] Das ist nicht nur eine intuitive Einsicht. Stellen wir uns vor, Person x glaubt, dass der Name des zuletzt verstorbenen Altkanzlers mit einem ‚K‘ beginnen würde: aber denkt dabei (weshalb auch immer: der gute Mann wäre heute immerhin stolze 117 Jahre alt) an Kiesinger. Person x scheint offenbar die Wahrheit zu sagen (denn die Wahrheitsbedinungen des Satzes sind erfüllt) – aber deshalb hat sie die Wahrheit nicht erkannt, da ihr die dafür die richtigen Gründe (in diesem Falle: das historische Wissen) gefehlt haben. Sie versteht die Wahrheit also gar nicht (Russell 1995).

[9] Der Leser möge entsprechende Beispiele hier selbst einfügen.

[10] Die weit über das hinausgehen, was – nach heutigen Erkenntnissen – durch Methylisierung beobachtbar ist.

von Hendrik Fleischmann

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