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Band 2: Von der Haftpflichtgesetzgebung zur ersten Unfallversicherungsvorlage

Band 2: Von der Haftpflichtgesetzgebung zur ersten Unfallversicherungsvorlage

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Die Grundsätze des Reichshaftpflichtgesetzes von 1871 wurden den technischen Gefahren und sozialen Schäden des Industriebetriebs nicht gerecht. Bismarcks Problemlösungsvorgabe zielte auf eine grundlegende Änderung: Abkehr von der verschärften privatrechtlichen Haftung, Hinwendung zur öffentlich-rechtlichen Unfallversicherung. Die hier... mehr
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Beschreibung
Die Grundsätze des Reichshaftpflichtgesetzes von 1871 wurden den technischen Gefahren und sozialen Schäden des Industriebetriebs nicht gerecht. Bismarcks Problemlösungsvorgabe zielte auf eine grundlegende Änderung: Abkehr von der verschärften privatrechtlichen Haftung, Hinwendung zur öffentlich-rechtlichen Unfallversicherung. Die hier gesammelten, weitgehend unbekannten Quellen geben Einblick in die Werkstatt der Gesetzgebung und zeigen den persönlichen Anteil der einzelnen Akteure – vom Referenten über Industrielle bis zum Reichskanzler.

Bearb. von Florian Tennstedt und Heidi Winter unter Mitarbeit von Heinz Domeinski. 1993. XXXIV, 635 S., geb. mit SU.
  • B134273
    • Buch
    • B134273
    • 978-3-534-13427-4
    • wbg Academic
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    »Wesentliche Punkte zur vorgeschichte der Bismarckschen Sozialversicherung waren bisher nicht bekannt. Dies verdeutlicht die im Auftrag der Historischen Kommission der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz vorgelegte, umfangreiche Quellensammlung. So wurde bisher der entscheidende Schritt in den Sozialstaat zumeist in der...
    Pressestimmen

    Wesentliche Punkte zur vorgeschichte der Bismarckschen Sozialversicherung waren bisher nicht bekannt. Dies verdeutlicht die im Auftrag der Historischen Kommission der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz vorgelegte, umfangreiche Quellensammlung. So wurde bisher der entscheidende Schritt in den Sozialstaat zumeist in der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 gesehen, die den Aufbau der Unfall-, Kranken- sowie der Invaliditäts- und Altersversicherung ankündigte. Dass der Meinungsbildungsprozess auf seiten der Regierung dagegen schon Ende der 60er-Jahre einsetzte und im Reichshaftpflichtgesetz von 1871 sein erstes konkretes Resultat fand, ist zwar seit längerer Zeit in Teilen aus der Literatur zur Geschichte der privaten Versicherungswirtschaft bekannt, hat jedoch von dort noch kaum einmal den Weg in die großen Überblicksdarstellungen zum späten 19. Jahrhundert gefunden ... Die Auswahl der Quellen ist insgesamt sehr überzeugend; sie spricht von umfassender Kenntnis der Materie. Der Band dürfte die Forschung deutlich weiterführen.

    Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte

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