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Hallermann / Meckel / Droege / de Wall
Lexikon für Kirchenrecht LKRR
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Das sichere Referenzwerk in Zeiten des Umbruchs: Nur noch bis 31.12.2021 in Subskription! Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht... mehr
Beschreibung
Das sichere Referenzwerk in Zeiten des Umbruchs: Nur noch bis 31.12.2021 in Subskription!
Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.
Bandübersicht
Band I, A-E 2019 939 Seiten. Art. Nr. für Einzelbestellung: 1028253
Band II, F-K 2019 1118 Seiten. Art. Nr. für Einzelbestellung: 1028254
Band III, L-R 2020 984 Seiten. Art. Nr. für Einzelbestellung: 1028255
Band IV, S-Z 2021 857 Seiten. Art. Nr. für Einzelbestellung: 1028256
Gesamtbestellung unter der Art. Nr. 1028105
Auszug aus der Lemma-Liste, Band I
Beichtgeheimnis; Beichtvater; Beispruchsrecht; Bekennende Kirche; Bekenntnis; Bekenntnisfreiheit; Bekenntnisschriften; Bekenntnisschule; Bekenntnisstand; Bekleidung, religiöse; Beleihung von Kirchen; Belgien, Staat und Religion; Benediktion; Benefizium; Beratung; Berichterstatter; Berufung im Prozess; Berufung, geistliche; Beschluss; Beschneidung; Beschwerde; Bestattung; Besteuerungsrecht; Beugestrafe; Bevollmächtigter des Rates der EKD; Bewegung, kirchliche; Beweis; Beweiszeuge; Bigamie; Bildung; Bination; Bischof; Bischöflicher Stuhl …
Auszug aus dem Lemma „Verfassungsrecht - Katholisch“ von Heribert Hallermann
Das Zweite Vatikanische Konzil hat m. seiner v. a. in Lumen Gentium entfalteten Ekklesiologie die dem CIC/1917 zugrundeliegende Kirchenvorstellung von einer pyramidal verfassten, streng hierarchisch geordneten societas perfecta et inaequalis überwunden. Für die lateinische Kirche hat der CIC die Ekklesiologie des Vat II rezipiert. Johannes Paul II. betont in Sacrae Disciplinae Leges die Elemente, die gem. Vat II das wahre u. eigentliche Bild der Kirche ausmachen u. denen auch der CIC verpflichtet ist. Demnach ist die kath. Kirche als das Volk Gottes verfasst u. die hierarchische Autorität (Autorität, religiöse) ist in ihr zum Dienst an den Gläubigen bestellt; die Kirche ist Communio u. von daher bestimmen sich die Beziehungen zwischen Teilkirchen u. Gesamtkirche, Kollegialität u. Primat; alle Glieder des Volkes Gottes haben Anteil an den drei munera Christi (Tria-Munera-Lehre); alle Gläubigen besitzen Rech...
2019-21. 4 Bände, zus. 3898 Seiten, 15 x 23 cm, Leinen mit Goldprägung, Brill / Schöningh, Paderborn.
Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.
- Zuverlässige und prägnante Informationen zu den grundlegenden Fragen des internen Rechts von Kirchen und Religionsgemeinschaften und des Religionsrechts
- Ein herausragendes konfessionsübergreifendes Herausgebergremium
- Vier Bände mit über 2.600 Lemmata bzw. Stichworten
- Zentrale Fachbegriffe in interreligiöser und ökumenischer Perspektive
- Hochwertige Ausstattung mit Leineneinband mit Goldprägung
- Subskriptionsangebot bis 31.12.2021: Gesamtersparnis für alle vier Bände zusammen 244 EUR
Konzeption
Das umfangreiche Referenzwerk für Kirchen- und Religionsrecht berücksichtigt über das staatliche Recht und das Kirchenrecht der katholischen und der evangelischen Kirche hinaus auch zentrale Inhalte des Kirchenrechts der orthodoxen Kirchen sowie des islamischen und jüdischen Rechts. Für Theologen und Juristen in Wissenschaft, staatlicher und kirchlicher Verwaltung sowie in der Seelsorge und der beruflichen Praxis bietet dieses unter Mitarbeit namhafter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erstellte Lexikon verlässliche Informationen auf aktuellem Stand.Bandübersicht
Band I, A-E 2019 939 Seiten. Art. Nr. für Einzelbestellung: 1028253
Band II, F-K 2019 1118 Seiten. Art. Nr. für Einzelbestellung: 1028254
Band III, L-R 2020 984 Seiten. Art. Nr. für Einzelbestellung: 1028255
Band IV, S-Z 2021 857 Seiten. Art. Nr. für Einzelbestellung: 1028256
Gesamtbestellung unter der Art. Nr. 1028105
Auszug aus der Lemma-Liste, Band I
Beichtgeheimnis; Beichtvater; Beispruchsrecht; Bekennende Kirche; Bekenntnis; Bekenntnisfreiheit; Bekenntnisschriften; Bekenntnisschule; Bekenntnisstand; Bekleidung, religiöse; Beleihung von Kirchen; Belgien, Staat und Religion; Benediktion; Benefizium; Beratung; Berichterstatter; Berufung im Prozess; Berufung, geistliche; Beschluss; Beschneidung; Beschwerde; Bestattung; Besteuerungsrecht; Beugestrafe; Bevollmächtigter des Rates der EKD; Bewegung, kirchliche; Beweis; Beweiszeuge; Bigamie; Bildung; Bination; Bischof; Bischöflicher Stuhl …
Auszug aus dem Lemma „Verfassungsrecht - Katholisch“ von Heribert Hallermann
Das Zweite Vatikanische Konzil hat m. seiner v. a. in Lumen Gentium entfalteten Ekklesiologie die dem CIC/1917 zugrundeliegende Kirchenvorstellung von einer pyramidal verfassten, streng hierarchisch geordneten societas perfecta et inaequalis überwunden. Für die lateinische Kirche hat der CIC die Ekklesiologie des Vat II rezipiert. Johannes Paul II. betont in Sacrae Disciplinae Leges die Elemente, die gem. Vat II das wahre u. eigentliche Bild der Kirche ausmachen u. denen auch der CIC verpflichtet ist. Demnach ist die kath. Kirche als das Volk Gottes verfasst u. die hierarchische Autorität (Autorität, religiöse) ist in ihr zum Dienst an den Gläubigen bestellt; die Kirche ist Communio u. von daher bestimmen sich die Beziehungen zwischen Teilkirchen u. Gesamtkirche, Kollegialität u. Primat; alle Glieder des Volkes Gottes haben Anteil an den drei munera Christi (Tria-Munera-Lehre); alle Gläubigen besitzen Rech...
2019-21. 4 Bände, zus. 3898 Seiten, 15 x 23 cm, Leinen mit Goldprägung, Brill / Schöningh, Paderborn.
Hinweis zum Paket
- Artikelart Buch
- Ausstattung Hardcover in Leinen
- Bestellnummer 1028105
- ISBN 9783506786418
erhältlich als:
Buch
Lexikon für Kirchenrecht LKRR
Weitere Informationen
Weitere Informationen
- Open-Access-Dokument
- Zusätzliche Inhalte
- Weiterführende Links
- Präsentationen
- Buchflyer
Autorenporträt
Autorenporträt
Die Herausgeber
Heribert Hallermann ist Professor em. für Kirchenrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Die Forschungsschwerpunkte von Professor Hallermann liegen im Bereich des Verfassungsrechts der lateinischen Kirche, in den Gemeinrechten und -pflichten der Gläubigen, im kirchlichen Vereinsrecht und im Ordensrecht sowie im kirchlichen Hochschulrecht. Thomas Meckel ist Professor für Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtgeschichte an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen Frankfurt. Professor Meckels Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Theologische Grundlegung des Kirchenrechts/Rechtstheologie, Verfassungsrecht, Verkündigungsrecht und Sakramentenrecht, Staatskirchenrecht/Religionsrecht sowie Kirchliche Rechtsgeschichte.Michael Droege ist Professor für öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Aktuelle Forschungsvorhaben von Professor Droege liegen im Bereich der Finanzierung und des Vermögens von Religionsgemeinschaften, z. B. aktuelle Fragen des Kirchensteuerrechts oder die Frage der Transparenz des kirchlichen Vermögensrechts. Heinrich de Wall ist Professor für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Professor de Walls Forschungsschwerpunkte liegen im Staatskirchenrecht, Evangelischen Kirchenrecht, Geschichte der Staatslehre und Allgemeinen Verwaltungsrecht
Gefördert durch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Heribert Hallermann ist Professor em. für Kirchenrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Die Forschungsschwerpunkte von Professor Hallermann liegen im Bereich des Verfassungsrechts der lateinischen Kirche, in den Gemeinrechten und -pflichten der Gläubigen, im kirchlichen Vereinsrecht und im Ordensrecht sowie im kirchlichen Hochschulrecht. Thomas Meckel ist Professor für Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtgeschichte an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen Frankfurt. Professor Meckels Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Theologische Grundlegung des Kirchenrechts/Rechtstheologie, Verfassungsrecht, Verkündigungsrecht und Sakramentenrecht, Staatskirchenrecht/Religionsrecht sowie Kirchliche Rechtsgeschichte.Michael Droege ist Professor für öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Aktuelle Forschungsvorhaben von Professor Droege liegen im Bereich der Finanzierung und des Vermögens von Religionsgemeinschaften, z. B. aktuelle Fragen des Kirchensteuerrechts oder die Frage der Transparenz des kirchlichen Vermögensrechts. Heinrich de Wall ist Professor für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Professor de Walls Forschungsschwerpunkte liegen im Staatskirchenrecht, Evangelischen Kirchenrecht, Geschichte der Staatslehre und Allgemeinen Verwaltungsrecht
Gefördert durch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
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